1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 Im Bericht vom 24. März 2021 über das Ergebnis einer Außenprüfung bei der Revisionswerberin (einer Kommanditgesellschaft, die im Kleintransportgewerbe tätig ist) wurde u.a. festgehalten, bei Durchsicht der Lohnkonten sei festgestellt worden, dass im Prüfzeitraum steuerfreie Tagesgelder ausgezahlt worden seien. Die Revisionswerberin sei mehrmals aufgefordert worden, Tagesgeldaufzeichnungen sowie Arbeitszeitaufzeichnungen vorzulegen. Diesen Aufforderungen sei die Revisionswerbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0163 E 11. Jänner 2021 RS 1 (hier: Diese Nachweiserfordernisse gelten auch für Dienstnehmer, die als Fahrer im Rahmen eines Transportunternehmens - also "ortsungebunden" - tätig sind). Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt für alle in § 26 EStG 1988 angeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0163 E 11. Jänner 2021 RS 2 (hier: Diese Nachweiserfordernisse gelten auch für Dienstnehmer, die als Fahrer im Rahmen eines Transportunternehmens - also "ortsungebunden" - tätig sind). Stammrechtssatz Gewährte Tagesgelder fallen nur dann unter die Regelung des § 26 Z 4 EStG 1988, wenn der Nachweis jeder... mehr lesen...
1 Inhalt der betrieblichen Tätigkeit der revisionswerbenden GmbH ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - die weltweite Planung und Errichtung von Industrieanlagen zur Eisen- und Stahlerzeugung und für die Metallindustrie, wobei die Revisionswerberin auch außerhalb Europas, vor allem in Zentral- und Südostasien und Nord- und Südamerika, tätig ist. In Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit der Revisionswerberin haben ihre Mitarbeitenden Auslandsdi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4EStG 1988 §3 Abs1 Z16b
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 setzt - ebenso wie § 26 Z 4 EStG 1988 - voraus, dass die von ihr erfassten Reiseaufwandsentschädigungen für jede Reisebetätigung einzeln abgerechnet werden und die Leistungen des Arbeitgebers sohin Ersatz für eine bestimmte Dienstreise sind (vgl. VwGH 11.1.2021, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4EStG 1988 §3 Abs1 Z16bVwRallg
Rechtssatz: Die von § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 erfassten Arbeitgeber-Leistungen unterscheiden sich insofern von den Aufwandsersätzen des § 26 Z 4 EStG 1988, als ihnen ausweislich der Gesetzesmaterialien ausdrücklich kein strenges Aufwandsprinzip zu Grunde liegen soll. Die Steuerbefreiung... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende GmbH führte - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - in den strittigen Jahren Transporte aller Art mit Lkw durch und zahlte an ihre nichtselbständig beschäftigten Fahrer sowohl für die Fahrten in Österreich als auch in das Ausland (Deutschland) Tages- und Nächtigungsgelder unversteuert nach § 26 Z 4 EStG 1988 aus. 2 Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung führte der Prüfer laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung Nachverrechnunge... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - seit 1. Mai 2015 in Österreich als Regional-Verkaufsleiter für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen beruflich tätig. Er erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; diese wurden im Hinblick auf die in Österreich gelegene Betriebsstätte iSd § 81 EStG 1988 des Arbeitgebers der Lohnsteuer unterzogen. Das räumliche Einsatzgebiet der in der Vermittlung von Produkten inne... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - seit 1. Mai 2015 in Österreich als Regional-Verkaufsleiter für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen beruflich tätig. Er erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; diese wurden im Hinblick auf die in Österreich gelegene Betriebsstätte iSd § 81 EStG 1988 des Arbeitgebers der Lohnsteuer unterzogen. Das räumliche Einsatzgebiet der in der Vermittlung von Produkten inne... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erhielt in den Streitjahren - neben einer ASVG-Alterspension - Bezüge von einer inländischen Pensionskasse. In den Jahren 2009 bis 2011 machte er im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten im Zusammenhang mit diesen Bezügen geltend. Als Werbungskosten wurde dabei die in diesen Jahren jeweils vorgenommene Reduktion der dem Revisionswerber zuzurechnenden Deckungsrückstellung durch die Pensionskasse für Zwecke der Dotierung der gesetzlich vorgeschri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/03 Pensionskassenrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §25 Abs1 Z2 litaEStG 1988 §26 Z7 litaEStG 1988 §4 Abs4 Z2PKG 1990 §7 Abs3
Rechtssatz: Die Reduktion des auf den Empfänger von Bezügen aus der Pensionskasse entfallenden Teils der Deckungsrückstellung (als Teil der gesamten Deckungsrückstellung mit Mindestertragsgarantie sämtlicher Veranlagungs- und Risikogemein... mehr lesen...
1 Der in Österreich ansässige Mitbeteiligte, erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus seiner international ausgeübten Tätigkeit als Profiradrennfahrer. 2 Im Bericht über das Ergebnis der die Jahre 2004 bis 2008 betreffenden Außenprüfung vom 27. September 2011 wurde u. a. ausgeführt, der Mitbeteiligte betreibe seit 1988 aktiv Radsport und sei im Jahr 1999 Profifahrer im Team X (Deutschland) geworden. Von der Z GmbH seien monatliche a-conto-Zahlungen und im Dezember jeden Ja... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei fand eine Prüfung der lohnabhängigen Abgaben der Jahre 2005 bis 2007 statt, bei welcher den pauschalen Reisekosten für Straßenarbeiter die Anerkennung als nicht steuerbarer Reisekostenersatz gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 mit der Begründung: versagt wurde, dass weder eine Dienstreise im Sinne der genannten Bestimmung noch eine solche im Sinne einer lohngestaltenden Vorschrift vorliege. 2 Gegen die vom Finanzamt erlassenen Haftungsbescheide (Lohnsteue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §26;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt für alle im § 26 EStG 1988 erfassten Arbeitgeberleistungen der Grundsatz, dass darüber einzeln abgerechnet werden muss. Beim Ersatz der Reisekosten durch Pauschbeträge gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 hat der Nachweis durch Belege dem Grunde nach zu erfolgen. Nur m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die betreffende Leistung des Arbeitgebers ist Ersatz konkreter Aufwendungen für eine bestimmte Dienstreise, also der Kosten für eine Fahrt zu einer bestimmten Zeit, auf einer bestimmten Strecke, zu einem bestimmten Ziel und einem bestimmten Dienstzweck. Eine solche Konkretisierung hat bereits der Leistung des Arbeitgebers für jede ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Jänner 2011 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die beschwerdeführende Partei als Dienstgeberin, die mit Beitragsvorschreibung vom 22. März 2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 11.317,75 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von EUR 2.300,72, sohin insgesamt EUR 13.618,47 zu entrichten. Im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung gemäß § 41a ASVG (Prüfzeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2007) seie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer als Inhaber eines Transportunternehmens zur Nachentrichtung von allgemeinen Beiträgen, Nebenumlagen, Sonderbeiträgen und Zuschlägen für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2006 in der Höhe von EUR 131.479,88 sowie von Verzugszinsen in der Höhe von EUR 27.227,79. Begründend führte sie nach der Darstellung des erstinstanzlichen Bescheides, des Einspruchsvorbringens... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an welcher er zu mehr als 25% beteiligt ist. Für das Streitjahr 2007 ermittelte der Beschwerdeführer den Gewinn aus der Tätigkeit als Geschäftsführer unter Inanspruchnahme der Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988. Er errechnete die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (30.054,48 EUR), indem er von seine... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn de... mehr lesen...
1.1. Bei der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin), die sich mit der Sammlung und Behandlung von Abfall, gefährlichen Abfällen und Altölen, sowie von Senkgrubenräumgut, Fäkalschlämmen und Kanalräumungen sowie Straßenreinigungen befasst, wurde eine Lohnsteuerprüfung hinsichtlich der Zeiträume Jänner 1998 bis Dezember 2000 vorgenommen. Im Bericht gemäß § 151 BAO und § 86 EStG 1988 hielt der Prüfer fest, als lohngestaltende Vorschrift sei ein Kollektivvertrag a... mehr lesen...
1.1. Bei der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin), die sich mit der Sammlung und Behandlung von Abfall, gefährlichen Abfällen und Altölen, sowie von Senkgrubenräumgut, Fäkalschlämmen und Kanalräumungen sowie Straßenreinigungen befasst, wurde eine Lohnsteuerprüfung hinsichtlich der Zeiträume Jänner 1998 bis Dezember 2000 vorgenommen. Im Bericht gemäß § 151 BAO und § 86 EStG 1988 hielt der Prüfer fest, als lohngestaltende Vorschrift sei ein Kollektivvertrag a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern erstattete Reisekosten nur unter der Voraussetzung als nicht steuerbare Einnahmen (damit steuerfrei) behandeln, dass entsprechende Nachweise vorliegen. Die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Beurteilung muss jederzeit für das Finanzamt leich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern erstattete Reisekosten nur unter der Voraussetzung als nicht steuerbare Einnahmen (damit steuerfrei) behandeln, dass entsprechende Nachweise vorliegen. Die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Beurteilung muss jederzeit für das Finanzamt leich... mehr lesen...
Aus den Verwaltungsakten ergibt sich, dass der Mitbeteiligte ein Güterbeförderungsunternehmen betreibt, für das G. als Dienstnehmer abwechselnd mit dem Mitbeteiligten, somit an etwa 15 Tagen im Monat, auf einer festgelegten Route Milch von Milchbauern zur Molkerei transportiert hat und dabei jeweils neun bis elf Stunden unterwegs gewesen ist. Mit Bescheid vom 20. April 2005 verpflichtete die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse den Mitbeteiligten zur Zahlung von EUR 5.045,06. B... mehr lesen...
Aus den Verwaltungsakten ergibt sich, dass der Mitbeteiligte ein Güterbeförderungsunternehmen betreibt, für das G. als Dienstnehmer abwechselnd mit dem Mitbeteiligten, somit an etwa 15 Tagen im Monat, auf einer festgelegten Route Milch von Milchbauern zur Molkerei transportiert hat und dabei jeweils neun bis elf Stunden unterwegs gewesen ist. Mit Bescheid vom 20. April 2005 verpflichtete die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse den Mitbeteiligten zur Zahlung von EUR 5.045,06. B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Erstreckt sich eine Tätigkeit auf mehrere Orte in der Weise, dass jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise. So kann das gesamte Ort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Z. 4 EStG 1988 kann in verfassungkonformer Auslegung nur die Bedeutung beigemessen werden, dass lohngestaltende Vorschriften - für steuerliche Zwecke - eine Dienstreise nicht anders festlegen können als durch das Abstellen auf das... mehr lesen...