RS Vwgh 2008/3/19 2006/15/0289

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15;
EStG 1988 §26 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/14/0033 E 16. Juli 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer für die Zurücklegung dieser Strecke ein Kraftfahrzeug zur Verfügung stellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150289.X01

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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