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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Rechtssatz
Ausführungen, dass in Anbetracht der Tätigkeit des Dienstnehmers, die ausschließlich in Fahrten - immer auf derselben Route - von Milchbauern zur Molkerei besteht, diese Route und nicht der Betriebsstandort des Dienstgebers seinen Dienstort darstellt (Hinweis E 19. März 2002, 99/14/0317; E 19. Dezember 2006, Zl. 2006/15/0038). Damit stellen aber die Fahrten des Dienstnehmers auch ab der dritten Stunde ihrer Dauer keine Dienstreisen dar, die beitragsrechtlich begünstigt wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006080176.X04Im RIS seit
06.06.2008Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008