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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Für das Vorliegen einer Dienstreise iSd § 26 Z. 4 EStG 1988 ist anders als für das Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 nicht das Zurücklegen bestimmter Mindestentfernungen vom Mittelpunkt der Tätigkeit erforderlich, sondern es genügt bereits jedes Verlassen des Dienstortes (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz. 79 zu § 16, mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150038.X08Im RIS seit
26.01.2007Zuletzt aktualisiert am
15.08.2008