Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn eine Person entgeltlich die Rechte an einem Computerprogramm erwirbt und Dritten Nutzungsrechte gegen eine entsprechende Zahlung einräumt, führt diese Tätigkeit für sich allein in der Regel zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1988. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Einkünfte des selbständigen Programmierers iZm der Erstellung von Computerprogrammen sind in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Hinweis E 24.4.1996, 92/13/0026, E 2.5.1991, 90/13/0274). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Betrieb eines Programmierers ist wesentlich durch die Schaffung neuer Software gekennzeichnet, auch wenn es weitere Schritte zur wirtschaftlichen Verwertung der Software bedarf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X08 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/15 91/14/0248 4 Stammrechtssatz Unter einem "lebenden" Betrieb ist nur ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht (Hinweis E 27.4.1983, 82/13/0091). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Durch die Übertragung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes muß dem Erwerber die Fortführung des Betriebes ermöglicht werden (Hinweis E 3.12.1986, 86/13/0079). Unerheblich ist, ob der Erwerber von der objektiv vorhandenen Möglichkeit der Fortführung des Betriebes Gebrauch macht und ob er die Voraussetzungen - etwa die gewerb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 89/14/0268 1 Stammrechtssatz Eine Betriebsübertragung ist zu bejahen, wenn ein in sich organisch geschlossener Komplex von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, sodaß de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Verleger, der die umfassenden Rechte des Schriftstellers an den literarischen Werken erwirbt, wird dadurch nicht in die Lage versetzt, den schriftstellerischen Betrieb fortzusetzen, sodaß in einem solchen Fall nicht bloß ein Wechsel in der Person des Unternehmers eintritt. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In der Regel steht der Betriebsveräußerung beim Rechtsvorgänger der Betriebserwerb beim Rechtsnachfolger gegenüber (Hinweis E 15.2.1994, 91/14/0248). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn eine Person entgeltlich die Rechte an einem Computerprogramm erwirbt und Dritten Nutzungsrechte gegen eine entsprechende Zahlung einräumt, führt diese Tätigkeit für sich allein in der Regel zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1988. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde die A-GmbH (im folgenden: Gesellschaft) gemäß § 14 BAO als Haftungspflichtiger für aushaftende Abgabenschulden der T-GmbH & Co KG (im folgenden: KG) im Betrag von S 887.236,-- (Umsatzsteuer 1990) in Anspruch genommen. Begründend wurde dargelegt, die Gesellschaft habe mit Kaufverträgen vom 16. März und 31. Mai 1989 von der KG die Liegenschaft EZ 207 KG B. mit den darauf befindlichen Baulichkeiten (Betriebsgebäuden) sow... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Bei einer Unternehmensübereignung nach § 14 Abs 1 BAO kommt es nicht darauf an, daß der Erwerber (tatsächlich) die gleichen Produkte erzeugt wie der Ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat die Übereignung eines Unternehmens iSd § 14 Abs 1 BAO nur zur Voraussetzung, daß j... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 4 Stammrechtssatz Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0165 E 22. April 1986 VwSlg 6114 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, welche Wirtschaftgüter die wesentliche Grundlage des Unte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Der Kundenstock zählt bei produktionsgebundenen Unternehmen nicht zur wesentlichen Grundlage. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit einem "Mietvertrag" vom 16. August 1992 vermietete die Beschwerdeführerin die Geschäftsräume in Wien, K.-Gasse 7, an die S. GmbH. Das Mietverhältnis begann nach der Vertragsurkunde am 1. Juli 1992. Nach Punkt 4. der Vertragsurkunde bestand der Mietgegenstand aus zwei Gasträumen, Küche und WC-Anlage. Nach diesem Vertragspunkt durfte der Mietgegenstand nur zum Betrieb einer Gaststätte verwendet werden. In § 12 der Vertragsurkunde wurden folgende Inventargegenstände angeführt: 3 Tisc... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §28;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 impl;GetränkesteuerG Wr 1992 §4;GewO 1973 §40;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständiger Handelsvertreter. Über mehrere Jahre war er weitaus überwiegend für jenen Unternehmer tätig, der Ende Juli 1994 das Vertragsverhältnis aufkündigte. Ab dem Jahr 1995 war der Beschwerdeführer für drei neue Unternehmer tätig. Aufgrund der genannten Beendigung des Vertragsverhältnisses erhielt der Beschwerdeführer im November 1994 eine Zahlung nach § 24 HandelsvertreterG 1993, BGBl. 88, in Höhe von 1,100.000 S. Er erblickte in dem Vorgang eine Te... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständiger Handelsvertreter. Über mehrere Jahre war er weitaus überwiegend für jenen Unternehmer tätig, der Ende Juli 1994 das Vertragsverhältnis aufkündigte. Ab dem Jahr 1995 war der Beschwerdeführer für drei neue Unternehmer tätig. Aufgrund der genannten Beendigung des Vertragsverhältnisses erhielt der Beschwerdeführer im November 1994 eine Zahlung nach § 24 HandelsvertreterG 1993, BGBl. 88, in Höhe von 1,100.000 S. Er erblickte in dem Vorgang eine Te... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie sich aus § 28 BAO ergibt, stellt der Betrieb eine BETÄTIGUNG dar, woraus abzuleiten ist, daß es auch beim Teilbetrieb auf die Betätigung ankommt. Der Teilbetrieb muß sich aus der Gesamtbetätigung ohne organisatorische Schwierigkeiten herauslösen lassen;... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5 impl;EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 89/14/0156 6
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sic... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;HVertrG 1993;
Rechtssatz: Im Fall, daß ein Handelsvertreter für mehrere Unternehmer tätig ist, stellt nicht jede der Vertretungen für sich einen Teilbetrieb dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199615... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie sich aus § 28 BAO ergibt, stellt der Betrieb eine BETÄTIGUNG dar, woraus abzuleiten ist, daß es auch beim Teilbetrieb auf die Betätigung ankommt. Der Teilbetrieb muß sich aus der Gesamtbetätigung ohne organisatorische Schwierigkeiten herauslösen lassen;... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5 impl;EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 89/14/0156 6
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sic... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;HVertrG 1993;
Rechtssatz: Im Fall, daß ein Handelsvertreter für mehrere Unternehmer tätig ist, stellt nicht jede der Vertretungen für sich einen Teilbetrieb dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199615... mehr lesen...
Am 10. Februar 1994 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin seitens der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse folgender Bescheid vom 2. Februar 1994 erlassen: "B E S C H E I D Als Betriebsnachfolger der Firma H, Malermeister, 3910 Zwettl, haften Sie zur ungeteilten Hand für die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren von S 1.017.147,37 und 10,5 % Verzugszinsen p.a. ab 01.09.1993. Sie sind verpflichtet, diesen Betrag binnen 14 Tagen nac... mehr lesen...
Am 10. Februar 1994 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin seitens der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse folgender Bescheid vom 2. Februar 1994 erlassen: "B E S C H E I D Als Betriebsnachfolger der Firma H, Malermeister, 3910 Zwettl, haften Sie zur ungeteilten Hand für die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren von S 1.017.147,37 und 10,5 % Verzugszinsen p.a. ab 01.09.1993. Sie sind verpflichtet, diesen Betrag binnen 14 Tagen nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Überlassung von Betriebsmitteln aufgrund eines Mietvertrages ist kein "Erwerb" iSd § 67 Abs 4 ASVG. Die Frage, welche Betriebsmittel die wesentlichen Betriebsmittel des Betriebsvorgängers sin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Überlassung von Betriebsmitteln aufgrund eines Mietvertrages ist kein "Erwerb" iSd § 67 Abs 4 ASVG. Die Frage, welche Betriebsmittel die wesentlichen Betriebsmittel des Betriebsvorgängers sin... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Wirtschaftstreuhand-GmbH; Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war im Streitjahr der zu einem Viertel an der GmbH beteiligte Wirtschaftstreuhänder E. Im Jahre 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Nach einer im Arbeitsbogen des Prüfers enthaltenen handschriftlichen Darstellung veräußerte E im Jahre 1975 seinen restlichen Klientenstock an die von ihm 1968 gegründete beschwerdeführende GmbH um den Kaufpreis ... mehr lesen...