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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Durch die Übertragung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes muß dem Erwerber die Fortführung des Betriebes ermöglicht werden (Hinweis E 3.12.1986, 86/13/0079). Unerheblich ist, ob der Erwerber von der objektiv vorhandenen Möglichkeit der Fortführung des Betriebes Gebrauch macht und ob er die Voraussetzungen - etwa die gewerberechtlichen Voraussetzungen - für die Führung des Betriebes erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X04Im RIS seit
20.11.2000