Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitbeteiligter an Baufirmen und aus der gewerblichen Vermietung von Baumaschinen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Erstellung von Schätzungsgutachten, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In den Jahren 1970 bis 1975 errichtete der Beschwerdeführer ein Hotel mit 60 Betten, Restaurant und Bar, welches am 22. Dezember 1975 eröffnet wurde. Während der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Einen allenfalls erzielbaren Veräußerungsgewinn hat die Abgabenbehörde in ihre Betrachtungen betreffend steuerliche Liebhaberei nicht einzubeziehen, wenn der Abgabepflichtige keine konkreten Maßnahmen zur Veräußerung des Betriebes gesetzt hat (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt seit dem Jahre 1980 den Beruf eines Wirtschaftstreuhänders aus. Mit einem Notariatsakt vom 9. Jänner 1984 erwarb er von Ernst W. den gesamten Klientenstock des von diesem betriebenen Wirtschaftstreuhänder-Unternehmens gegen Leistung einer monatlichen Leibrente und Nebenleistungen. Das Inventar der Steuerberatungskanzlei wurde von Ernst W. am 1. Februar 1984 an die Ernst W. GmbH veräußert. An dieser GmbH waren Ernst W. und eine dritte Person beteiligt. Geschäft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ebenso wie bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes iSd Bestimmungen des § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972 kommt es auch beim Erwerb eines solchen Betriebes aus der Sicht des § 10 Abs 2 Z 5 EStG 1972 darauf an, ob die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übertragen werden (Hinweis E 16.6.1987, 86/14/0181). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0083 E 4. April 1989 RS 1(hier: Klientenstock eines Steuerberaters) Stammrechtssatz Die Veräußerung des ganzen Betriebs setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Elektrounternehmen (Einzelhandel und Elektroinstallationen) mit dem Sitz in E. Den Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972. Eine rund 8 km entfernt geführte Filiale in O gab er am 31. Jänner 1983 auf, wobei er das Verkaufslokal in das Privatvermögen überführte und sodann an einen branchenfremden Unternehmer vermietete. Die Geschäftseinrichtung verkaufte er an diesen Unternehmer. Die Warenvorräte behielt er im verbleibenden Betrieb zurück. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 5 EStG 1972 für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag 28. bzw 29. Februar) ermittelt, führte seit dem Jahr 1964 eine VW-Vertragswerkstätte und einen Kraftfahrzeughandel mit dem Standort in K, Z-Straße 29. Im Jahr 1977 eröffnete er 2 km davon entfernt ebenfalls in K, E 34, eine weitere VW-Vertragswerkstätte mit Kraftfahrzeughandel. Mit Wirkung ab 1. August 1980 verpachtete der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bereits durch das Vorliegen eines gesonderten Verkaufslokales ist eine nach außen in Erscheinung tretende Selbständigkeit gegeben, die durch eigenes Verkaufspersonal und gesonderte Werbung für diese Filiale noch verstärkt wird. In Verbindung mit einer zumindest in wesentlichen Teilen auch betriebsintern vorhandenen Selbständigke... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Teilbetriebsaufgabe setzt begrifflich das Vorhandensein von Teilbetrieben innerhalb des Unternehmens voraus (Hinweis E 22.2.1977, 319/74, 2352/75, VwSlg 5088 F/1977). Unter einem Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 89/14/0156 6 Stammrechtssatz Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0190 4 Stammrechtssatz Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Selbst wenn im Warenlager eines Einzelhandelsunternehmens nur relativ geringe stille Reserven enthalten sind, weil der Buchwert eines Warenlagers bei annähernd stabilen Geldwertverhältnissen regelmäßig den Wiederbeschaffungskosten entspricht, geht dadurch die Eigenschaft des Warenlagers als wesentliche Grundlage eines Einzelhand... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einer Teilbetriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1972 müssen dessen wesentliche Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen übernommen werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 24, Textziffer 43). Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte waren bis 31. Dezember 1981 zu je 50 Prozent an einer GesBR beteiligt, die eine Tankstelle, einen Kraftfahrzeughandel und eine Kraftfahrzeugspenglerei betrieb. Anläßlich der Scheidung der Ehe der Gesellschafter und der damit verbundenen Auflösung der Gesellschaft wurde unter anderem vereinbart, daß die Beschwerdeführerin die sich in ihrem Eigentum befindliche betrieblich genutzte Liegenschaftshälfte samt Wohnhaus, Kraftfahrzeughalle und Kraftfah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Hinzurechnung eines bestimmten Betrages für die Überlassung beweglicher Wirtschaftsgüter zum Veräußerungsgewinn kommt es bei der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes nicht auf den Zeitpunkt des Zufließens an. European Case... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Transportunternehmer und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1972. Er war Inhaber zweier Konzessionen für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die eine beschränkt auf drei Lastkraftwagen mit Standort in I und die andere beschränkt auf vier Lastkraftwagen mit Standort zunächst in S und ab Juli 1984 in M. Im Jahre 1985 legte der Beschwerdeführer die Konzession mit Standort in I zurück und veräußerte von seinem Fuhrpark eine Sattelzugmaschine mit Aufli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 89/14/0156 6 Stammrechtssatz Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Fehlen jegliche Hinweise dafür, daß veräußerte Fahrzeuge im Betrieb des Abgabepflichtigen eine gewisse betriebsinterne Selbständigkeit aufgewiesen haben oder nach außen als selbständiger Teilbetrieb in Erscheinung getreten sind, ist weiters keine gesonderte Erfassung der mit dem Standort im Zusammenhang stehenden Erlöse oder Auf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Hauptmieterin des Lokales in W, N-Gasse. Auf Grund von Unterbestandverträgen wurden an diesem Standort nacheinander von verschiedenen Unternehmern gastgewerbliche Betriebe geführt, so etwa ein mit Ende Jänner 1987 geschlossener Betrieb, sodann in der Zeit von März 1987 bis Februar 1989 ein "Gast- und Schankbetrieb ohne Barbetrieb" - der maßgebende Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Oktober 1987 spricht von der Berechtigung zur Ausübung des Gastg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 3 Stammrechtssatz Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihre... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, damals unter der Firmenbezeichnung V.B. GmbH, schloß am 10. Juni 1985 mit der "Firma V.B. Bettfedernfabrik", die das Unternehmen der fabriksmäßigen Herstellung von Federprodukten betrieben hatte, einen Kaufvertrag ab. Danach "kaufte" die Beschwerdeführerin zum Stichtag 1. Mai 1985 Aktiva im Werte von S 34,433.774,59 und übernahm Passiva im gleichen Betrag. Eine berichtigte "Rechnung" über den "Verkauf von Geschäftsanteilen der Firma V.B." vom 30. Oktober 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Wenn Gegenstand der Übergabe die wesentlichen Grundlagen eines zur selbständigen Fortführung geeigneten Betriebsteiles sind, so ist die Frage, ob der Übergeber zahlungsunfähig bzw sein Vermögen überschuldet ist, für die Beurteilung, ob ein Teilbetrieb iSd § 2 Abs 3 Z 4 InvestPrämG vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Für die Frage nach dem Erwerb der wesentlichen Grundlagen eines Betriebes kommt es nicht auf die Angemessenheit des Entgelts an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130070.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0190 1 Stammrechtssatz Unter der Veräußerung eines Teilbetriebes ist die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen Teiles eines Gewerbebetriebes zu verstehen, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Dabei ist es erforderli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Es kommt auf die objektive Beschaffenheit des veräußerten Betriebes (Betriebsteiles) und nicht darauf an, über welche Möglichkeiten der konkrete Erwerber im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Fortführung des Betriebes unabhängig vom Erwerbsakt verfügt. Er muß durch den Erwerb alle... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einem Produktionsunternehmen gehören zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes Betriebsgebäude (bzw Rechte an den Betriebsgebäuden), maschinelle Anlagen und Einrichtungen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Im Hinblick auf einen erheblichen Umfang eines vom Abgabepflichtigen als wesentliche Unternehmensgrundlage übernommenen Maschinenparks, einer Betriebsausstattung und Geschäftsausstattung und überdies auch eines Warenlagers kommt dem Umstand, ob ein nicht mit einem bilanzmäßigen Ansat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind (gleichteilig) Mitunternehmer (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eines Fremdenverkehrsunternehmens, in dem ein Sporthotel und nicht weit davon entfernt auf Grund des den Beschwerdeführern an der Ache zustehenden Fischereirechtes ein Fischteich (von den Hotelgästen im Sommer zum Fischen, im Winter zum Eissport genützt) mit einem Restaurant betrieben wurde. Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Die Beschwerdeführer beschlossen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12 Abs1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1988 §12 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z1;EStG 1988 §4 Abs2; Beachte Besprechung in NZ 1/1993, S 4-6;
Besprechung in SWK 1996 A 269-277;
Rechtssatz: Teilbetriebsveräußerung ist kein Hindernis für die Übertragung stiller Rücklagen innerhalb des restlichen Bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahre 1986 einen von ihm als Einzelunternehmen geführten Zeitschriftenverlag an die C-GmbH um den Gesamtkaufpreis von S 1,036.792,64. An der genannten GmbH war die Ehegattin zu 99,8 % beteiligt; der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der GmbH. In der Einkommensteuererklärung für 1986 wies der Beschwerdeführer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen "Darlehenszinsen C-GmbH" in Höhe von S 42.590,-- als Einnahmen aus. In einer am 13. Jänner 1988 ei... mehr lesen...