1 Die Revisionswerberin ist Erbin nach (dem im Jahr 2009 verstorbenen) GB, der von April 1983 bis April 2008 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH war. Aus der Geschäftsführertätigkeit bezog er Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988, die er mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte. 2 Mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 schloss GB mit der X GmbH einen Vertrag (im Folgenden: "Pensionszusage") ab, der u. a. folgende Bestimmunge... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Betriebsaufgabe zum 28. Februar 2002 ein Betriebsgebäude und eine Garage in sein Privatvermögen entnommen. Laut Sachverständigengutachten ist der Verkehrswert des Betriebsgebäudes ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer auf EUR 16.000,-- und der Verkehrswert der Garage ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe auf EUR 45.000,-- geschätzt worden. Der Beschwerdeführer hat ab März 2002 das Betriebsgebäude und die Garag... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z6;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Nach Hofstätter/Reichel (EStG 1988, Kom. § 20 Tz 10ff) ist bei Entnahmen im Sinn des § 4 Abs. 1 EStG 1988 der Nettobetrag anzusetzen, weil die auf Entnahmen entfallende Umsatzsteuer nach § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig ist. Diese Grundsätze sind auch im Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Betriebsaufgabe zum 28. Februar 2002 ein Betriebsgebäude und eine Garage in sein Privatvermögen entnommen. Laut Sachverständigengutachten ist der Verkehrswert des Betriebsgebäudes ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer auf EUR 16.000,-- und der Verkehrswert der Garage ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe auf EUR 45.000,-- geschätzt worden. Der Beschwerdeführer hat ab März 2002 das Betriebsgebäude und die Garag... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z6;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Nach Hofstätter/Reichel (EStG 1988, Kom. § 20 Tz 10ff) ist bei Entnahmen im Sinn des § 4 Abs. 1 EStG 1988 der Nettobetrag anzusetzen, weil die auf Entnahmen entfallende Umsatzsteuer nach § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig ist. Diese Grundsätze sind auch im Beschwerde... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte führte in einem von ihm auch bewohnten Haus (unstrittiges Ausmaß der privaten Benützung: 13,9 %) einen Gastgewerbebetrieb, den er zum Jahresende 1994 aufgab. In den Folgejahren erzielte er aus der Vermietung der zuvor betrieblich genutzten Teile des Hauses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1995 bis 1997 machte der Mitbeteiligte nachträgliche Betriebsausgaben aus seiner früheren gewerblichen Tätigkeit gelten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: Betrieblich (und nicht privat) veranlasstes Handeln eines Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Beendigung seines betrieblichen Engagements besteht im (unverzüglichen) Einsatz der verbliebenen Aktiven zur Abdeckung der Betri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer bis zum Jahr 1989 u.a. eine Boutique mit zwei Betriebsstätten in Wien (an den Standorten B-Straße und T.). Mit einem Notariatsakt vom 20. Dezember 1988 errichteten der Beschwerdeführer und J.H., seine damalige Ehefrau, einen "Kaufvertrag", wonach ihr der Beschwerdeführer die Boutique J. unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Teilbetrieb am Standort T. verkauft werde, und um jenen Betrag verkaufe, welcher "dem Wert des Anlage- un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §24 Abs1;
Rechtssatz: Bei Übertragung eines bloß buchmäßig überschuldeten Betriebes zwischen nahen Angehörigen ist eine Schenkung anzunehmen (Hinweis E 18. Februar 1999, 97/15/0021, VwSlg 7358 F/1999). Eine Schenkung setzt voraus, dass d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Radiologe. Er erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 von Rosemarie K, die mit den für Radiologenordinationen notwendigen Abschirmungseinrichtungen versehene Eigentumswohnung in W, F-Gasse 26, um S 2,087.000,--. Diese Wohnung wurde von deren Ehemann, dem Radiologen Dr. K, bis zu dessen Pensionsantritt (1. Juli 1992) als Radiologenordination verwendet. Mit einem weiteren Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 erwarb der Beschwerdeführer von der P GmbH um S 4... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Radiologe. Er erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 von Rosemarie K, die mit den für Radiologenordinationen notwendigen Abschirmungseinrichtungen versehene Eigentumswohnung in W, F-Gasse 26, um S 2,087.000,--. Diese Wohnung wurde von deren Ehemann, dem Radiologen Dr. K, bis zu dessen Pensionsantritt (1. Juli 1992) als Radiologenordination verwendet. Mit einem weiteren Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 erwarb der Beschwerdeführer von der P GmbH um S 4... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0284 E 31. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ebenso wie bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 kommt es auch beim Erwerb eines solchen Betriebes nach der Bestimmung des § 10 Abs 5 EStG 1988 darauf an, ob die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übertr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0284 E 31. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ebenso wie bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 kommt es auch beim Erwerb eines solchen Betriebes nach der Bestimmung des § 10 Abs 5 EStG 1988 darauf an, ob die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übertr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als protokollierter Einzelunternehmer einen Erzeugungs- und Handelsbetrieb für Schulmöbel (Möblierung von Schulklassen, EDV-Räumen, Physiksaaleinrichtungen) sowie Möbel für Veranstaltungsgebäude und Veranstaltungsräume. Vorübergehend, nämlich vom 1. Jänner 1992 bis zum 31. Dezember 1994, hatte er den Betrieb seinem Sohn verpachtet. Mit Schriftsätzen vom 11. Jänner 1995 und 6. März 1995 teilte er dem Finanzamt mit, dass er den Betrieb seit 1. Jänner 1995 wie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen erfordert ein tatsächlich nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten des Steuerpflichtigen; die Entnahme erfolgt bei notwendigem Betriebsvermögen durch die dauerhafte außerbetriebliche Nutzung (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG 1988, Tz 77 und Tz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Hafner- und Fliesenlegergewerbe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1995 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, dass er mit 31. Dezember 1995 seine Betriebsstätte in S. stillgelegt habe. Ein Verkauf des dort befindlichen Gebäudes sei nicht zu Stande gekommen, sodass sich der Beschwerdeführer entschlossen habe, dieses zu vermieten. Mit der "Teilbetriebsaufgabe bzw. da ich in S. jetzt nur meh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Hafner- und Fliesenlegergewerbe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1995 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, dass er mit 31. Dezember 1995 seine Betriebsstätte in S. stillgelegt habe. Ein Verkauf des dort befindlichen Gebäudes sei nicht zu Stande gekommen, sodass sich der Beschwerdeführer entschlossen habe, dieses zu vermieten. Mit der "Teilbetriebsaufgabe bzw. da ich in S. jetzt nur meh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0190 E 13. März 1991 VwSlg 6587 F/1991 RS 4 Stammrechtssatz Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Teilbetrieb handelt es sich um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Um von einem Teilbetrieb sprechen zu können, müssen all diese Vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0190 E 13. März 1991 VwSlg 6587 F/1991 RS 4 Stammrechtssatz Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grund... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 27. August 1996 erwarb der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Liegenschaft, auf welcher sich (Punkt 1. des Kaufvertrages) der "Hotelbetrieb T. Höhe 33" befindet. Der Kaufpreis von insgesamt 11 Mio. S gliederte sich in den Kaufpreis für die verkaufte Liegenschaft in Höhe von 9,650.000 S und den Kaufpreis für die mitverkauften Fahrnisse laut beigeschlossener Inventarliste von 1,350.000 S (Punkt 3. des Kaufvertrages). Mit Schreiben vom 14. Oktober 1996 teilte der... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 27. August 1996 erwarb der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Liegenschaft, auf welcher sich (Punkt 1. des Kaufvertrages) der "Hotelbetrieb T. Höhe 33" befindet. Der Kaufpreis von insgesamt 11 Mio. S gliederte sich in den Kaufpreis für die verkaufte Liegenschaft in Höhe von 9,650.000 S und den Kaufpreis für die mitverkauften Fahrnisse laut beigeschlossener Inventarliste von 1,350.000 S (Punkt 3. des Kaufvertrages). Mit Schreiben vom 14. Oktober 1996 teilte der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0268 E 21. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Eine Betriebsübertragung ist zu bejahen, wenn ein in sich organisch geschlossener Komplex von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, sodaß der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0268 E 21. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Eine Betriebsübertragung ist zu bejahen, wenn ein in sich organisch geschlossener Komplex von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, sodaß der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer führten in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein Architekturbüro. Zum Stichtag 31. Dezember 1992 schied der Erstbeschwerdeführer wegen seiner Pensionierung aus dieser Gesellschaft, die steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft (§ 22 Z 3 EStG 1988) bildete, aus. An den nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten laufenden Einkünften der Gesellschaft waren im Streitjahr der Erstbeschwerdeführer mit 25 % und der Zweitbeschwerdeführer mit 75 %... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer führten in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein Architekturbüro. Zum Stichtag 31. Dezember 1992 schied der Erstbeschwerdeführer wegen seiner Pensionierung aus dieser Gesellschaft, die steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft (§ 22 Z 3 EStG 1988) bildete, aus. An den nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten laufenden Einkünften der Gesellschaft waren im Streitjahr der Erstbeschwerdeführer mit 25 % und der Zweitbeschwerdeführer mit 75 %... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;
Rechtssatz: Scheidet aus einer von zwei Personen gebildeten Mitunternehmerschaft ein Mitunternehmer aus und führt der andere den Betrieb weiter, so übernimmt letzterer den Mitunternehmeranteil des ausgeschiedenen Gesellschafters. Solcherart wird der bisher von der Mitunternehmerschaft geführte Betrieb vom... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Es ist keine unsachliche Differenzierung darin zu erblicken, dass der Mitunternehmer, der seine Tätigkeit einstellt, einkommensteuerrechtlich anders behandelt wird als der seine Tätigkeit fortsetzende Mitunternehmer, zumal b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;
Rechtssatz: Scheidet aus einer von zwei Personen gebildeten Mitunternehmerschaft ein Mitunternehmer aus und führt der andere den Betrieb weiter, so übernimmt letzterer den Mitunternehmeranteil des ausgeschiedenen Gesellschafters. Solcherart wird der bisher von der Mitunternehmerschaft geführte Betrieb vom... mehr lesen...