Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Es ist keine unsachliche Differenzierung darin zu erblicken, dass der Mitunternehmer, der seine Tätigkeit einstellt, einkommensteuerrechtlich anders behandelt wird als der seine Tätigkeit fortsetzende Mitunternehmer, zumal b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;HVertrG 1993 §24;
Rechtssatz: Da es sich beim Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 nicht um das Entgelt für einen Kundenstock oder ein anderes Wirtschaftsgut handelt, ist der dem Handelsvertreter in Erfüllung des Ausgleichsanspruchs zugekommene Betrag nicht als Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Aufgabe des Betriebes setzt auf jeden Fall einen einheitlichen Vorgang voraus, durch den zumindest die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an dritte Personen oder ins Privatvermögen des Betriebsinhabers übergehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X01 ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;HVertrG 1993 §24;
Rechtssatz: Da es sich beim Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 nicht um das Entgelt für einen Kundenstock oder ein anderes Wirtschaftsgut handelt, ist der dem Handelsvertreter in Erfüllung des Ausgleichsanspruchs zugekommene Betrag nicht als Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Aufgabe des Betriebes setzt auf jeden Fall einen einheitlichen Vorgang voraus, durch den zumindest die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an dritte Personen oder ins Privatvermögen des Betriebsinhabers übergehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1994 vom Verlag ihres Ehemannes R. (im Folgenden R-Verlag) "die Produkte O Index: und W Führer mit allen Rechten einschließlich des Urheberrechts" samt Büroinventar und Einrichtungsgegenständen. Laut Vertrag vom 2. November 1994 übernahm die Beschwerdeführerin auch "alle Verpflichtungen betreffend der Büromiete, sowie der Betriebskosten, sowie alle Verpflichtungen gegenüber den laufenden Krediten und Kontorahmen" bei mehreren Banken per 31. Dezembe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1994 vom Verlag ihres Ehemannes R. (im Folgenden R-Verlag) "die Produkte O Index: und W Führer mit allen Rechten einschließlich des Urheberrechts" samt Büroinventar und Einrichtungsgegenständen. Laut Vertrag vom 2. November 1994 übernahm die Beschwerdeführerin auch "alle Verpflichtungen betreffend der Büromiete, sowie der Betriebskosten, sowie alle Verpflichtungen gegenüber den laufenden Krediten und Kontorahmen" bei mehreren Banken per 31. Dezembe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übereignung des Unternehmens im Ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liegen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übereignung des Unternehmens im Ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liegen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. November 1994 verpflichtete die Beschwerdeführerin die mitbeteiligte Partei gemäß § 67 Abs. 4 ASVG, wegen aushaftender Sozialversicherungsbeiträge der Dahm Metallverarbeitung Gesellschaft mbH mit Sitz in Nenzing für die Beitragszeiträume Mai 1993 bis Dezember 1993, und zwar betreffend eine Nachverrechnung für die Beitragszeiträume Juni und Juli 1993, Nebengebühren und Verzugszinsen (berechnet bis 22. November 1994, in der Gesamthöhe von S 289.865,69) sowie für wei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. November 1994 verpflichtete die Beschwerdeführerin die mitbeteiligte Partei gemäß § 67 Abs. 4 ASVG, wegen aushaftender Sozialversicherungsbeiträge der Dahm Metallverarbeitung Gesellschaft mbH mit Sitz in Nenzing für die Beitragszeiträume Mai 1993 bis Dezember 1993, und zwar betreffend eine Nachverrechnung für die Beitragszeiträume Juni und Juli 1993, Nebengebühren und Verzugszinsen (berechnet bis 22. November 1994, in der Gesamthöhe von S 289.865,69) sowie für wei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0122 E 20. November 1990 RS 4 Stammrechtssatz Für produktionsgebund... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0348 E 30. September 1997 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Überlassung von Betriebsmitteln aufgrund eines Mietvertrages ist kein "Erwerb" iSd § 67 Abs 4 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0348 E 30. September 1997 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Überlassung von Betriebsmitteln aufgrund eines Mietvertrages ist kein "Erwerb" iSd § 67 Abs 4 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übte in den Streitjahren die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO aus. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1983 bis 1986 stellte der Prüfer zunächst fest, Mag. St habe am 6. Oktober 1983 von Dr. Kl und dessen Ehefrau sämtliche Geschäftsanteile der Beschwerdeführerin käuflich erworben. Gleichzeitig mit dem Erwerb der Geschäftsanteile sei Dr. Kl als alleiniger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ausgeschieden.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Ein Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis E 18. Dezember 1997, 96/15/0140). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0100 E 25. Jänner 1995 VwSlg 6967 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Eine Betriebsveräußerung setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Die Frage, welche W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Für die Teilbetriebseigenschaft sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgebend (Hinweis E 7. August 1992, 88/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X05 Im RIS seit 08.04.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0100 E 25. Jänner 1995 VwSlg 6967 F/1995 RS 2 Stammrechtssatz Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes eines Steuerberaters ist der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen. Diesfalls liegt ein bloßer U... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Ein Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis E 18. Dezember 1997, 96/15/0140). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Für die Teilbetriebseigenschaft sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgebend (Hinweis E 7. August 1992, 88/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X05 Im RIS seit 08.04.2002 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde schloss am 2. April 1992 mit Dr. Evelyn S eine Vereinbarung mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Dr. Christian S führte im Standort ...., S-Straße, eine Ordination als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Er stand in Vertragsverhältnissen mit den Sozialversicherungsträgern. Dr. Christian S hat auf Grund einer Vereinbarung mit Dr. Evelyn S seine Ordinationstätigkeit in ...., S-Straße, beendet und seinen do... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde schloss am 2. April 1992 mit Dr. Evelyn S eine Vereinbarung mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Dr. Christian S führte im Standort ...., S-Straße, eine Ordination als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Er stand in Vertragsverhältnissen mit den Sozialversicherungsträgern. Dr. Christian S hat auf Grund einer Vereinbarung mit Dr. Evelyn S seine Ordinationstätigkeit in ...., S-Straße, beendet und seinen do... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ebenso wie bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 kommt es auch beim Erwerb eines solchen Betriebes nach der Bestimmung des § 10 Abs 5 EStG 1988 darauf an, ob die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übertragen werden. Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des B... mehr lesen...