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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Im Fall, daß ein Handelsvertreter für mehrere Unternehmer tätig ist, stellt nicht jede der Vertretungen für sich einen Teilbetrieb dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150140.X04Im RIS seit
07.06.2001