RS Vwgh 1998/4/23 96/15/0211

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs1 Z1;

Rechtssatz

In der Regel steht der Betriebsveräußerung beim Rechtsvorgänger der Betriebserwerb beim Rechtsnachfolger gegenüber (Hinweis E 15.2.1994, 91/14/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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