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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/15 91/14/0248 4Stammrechtssatz
Unter einem "lebenden" Betrieb ist nur ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht (Hinweis E 27.4.1983, 82/13/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X02Im RIS seit
20.11.2000