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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0066 6 (hier: Wr GetränkesteuerG 1992 anwendbar)Stammrechtssatz
In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung ist Unternehmenspacht anzunehmen, wenn der Erwerber in der Lage ist, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Betrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160057.X01Im RIS seit
11.07.2001