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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23;Rechtssatz
Der Betrieb eines Programmierers ist wesentlich durch die Schaffung neuer Software gekennzeichnet, auch wenn es weitere Schritte zur wirtschaftlichen Verwertung der Software bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X08Im RIS seit
20.11.2000