Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden Grundstücke samt Gebäude und Einrichtung, die der Verkäuferin bis zum Stichtag des Erwerbs durch die Käufer zum Betrieb einer Gastwirtschaft gedient haben, erworben, so ist es nicht rechtswidrig, einen Betriebserwerb anzunehmen. Ob es den Käufer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs sich in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt (Hinweis E 20.10... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden bei gastronomischen Unternehmungen durch Grundstück, Gebäude und Einrichtung gebildet (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0121; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 24 Tz 22/4). Eur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden Grundstücke samt Gebäude und Einrichtung, die der Verkäuferin bis zum Stichtag des Erwerbs durch die Käufer zum Betrieb einer Gastwirtschaft gedient haben, erworben, so ist es nicht rechtswidrig, einen Betriebserwerb anzunehmen. Ob es den Käufer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurden gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986 festgesetzt. Die belangte Behörde ging von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin seien je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in D. gewesen. Dort habe der Beschwerdeführer bis 30. April 1986 eine Tabaktrafik betrieben. Mit Wirkung vom 1. Mai 1986 habe er das Unternehmen seiner Ehegattin "gegen Fortführung de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die Schenkung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist keine entgeltliche Übertragung und somit keine Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972. Bei der Ermittlung des Gewinnes des bisherigen Betriebsinhabers sind im Falle der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Z 9 erster Satz EStG 1972 die Buchwerte anzusetzen; b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die Rückbehaltung einzelner unwesentlicher Wirtschaftsgüter anläßlich der unentgeltichen Übertragung betrieblicher Einheiten hindert die Anwendung des § 6 Z 9 EStG 1972 nicht. Die Rückbehaltung dieser Wirtschaftsgüter stellt eine (gewinnvermehrende; vgl § 4 Abs 1 EStG 1972) En... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Wird ein überschuldeter Betrieb lediglich gegen Schuldübernahme übertragen, so stellen nur die übernommenen Schulden den Veräußerungserlös dar. Es entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des "Negativkapitals" (Schuch-Quantschnigg, ESt-HB, § 24 Tz 69 mwH).... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Als Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972 ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums am Betrieb zu verstehen. Sie zieht eine abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles an eine bestimmte Person ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kommanditist der M und WG GmbH & Co KG (im folgenden: KG), die ihre Tätigkeit mit 1. Jänner 1988 aufgenommen hat, mit einer einbezahlten Kommanditeinlage von S 100.000,--. Das Kapitalkonto des Beschwerdeführers war zum 1. Jänner 1988 mit einem Betrag von S 1,402.459,86 ausgewiesen. Am 10. März 1988 schlossen die Kommanditisten der KG einen "Aufnahmevertrag" mit Helmut und Barbara G; darin trat der Beschwerdeführer dem Helmut G. einen Teil seines Gese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0050 2
Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteiles ist das
Kapitalkonto bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu
berücksichtigen. Stammrechtssatz Bei negativem Betriebsvermögen ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes der um die Veräußerungskosten gekürzt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/08 91/14/0173 1 Stammrechtssatz In Anbetracht des Wortlautes des § 24 Abs 1 EStG 1972, welcher nicht auf die Veräußerung des "ganzen" Anteiles abstellt, schließt sich der Verwaltungsgerichtshof der einhellig in der Literatur (Schögl/Wiesner/Nolz/Kohler, EStG, 09te Auflage, 245; Quantschnigg/Sc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;
Rechtssatz: Zum Veräußerungserlös gemäß § 24 EStG 1972 gehören alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Veräußerer aus der Veräußerung erwachsen (Hinweis: Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar EStG 1972, § 24 Tz 42; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 24 Tz 63). European Case L... mehr lesen...
Auf Grund eines am 11. Mai 1987 abgeschlossenen Vertrages erwarb Mag. Erich S. (nach dem Wortlaut der Vertragsurkunde "als allein zeichnungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer einer noch zu gründenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.") von der Dr. Werner H. Steuerberatungsgesellschaft KG (im folgenden: KG) zum 30. Juni 1987 den - aus den in einer Anlage der Vertragsurkunde genannten Klienten bestehenden - Klientenstock der KG. Der Kaufpreis wurde - je nach Maßgabe allfäl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes eines Steuerberaters ist der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen. Diesfalls liegt ein bloßer Unternehmerwechsel vor, in welchem Fall die investitionsfördernde steuerliche Begünstigung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens einer Betriebsveräußerung ist nicht die Frage der Bestimmbarkeit bzw Bewertbarkeit einzelner Geschäftsbeziehungen zwischen Wirtschaftstreuhänder und Klienten und ihres Charakters als selbständige Wirtschaftsgüter maßge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Neben dem Erwerb des größten Teiles des Kundenstockes des Veräußerers sprechen auch andere Umstände, so zB die Übernahme bestehender Dienstverhältnisse, Beibehaltung der Betriebsräumlichkeiten, Übernahme der Büroeinrichtung, des Telefonanschlusses und d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Eine Betriebsveräußerung setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden, ist in funktionaler Be... mehr lesen...
In dem das Jahr 1990 betreffenden Bescheid über die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich des Grundstücks Wien, M-Gasse 51, vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß im Falle der Veräußerung des Mietobjektes die bisher gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972 bzw. § 28 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei belassenen Beträge nachzuversteuern sind. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde die gegen den Feststellungsbescheid erhobene Beruf... mehr lesen...
In dem das Jahr 1990 betreffenden Bescheid über die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich des Grundstücks Wien, M-Gasse 51, vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß im Falle der Veräußerung des Mietobjektes die bisher gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972 bzw. § 28 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei belassenen Beträge nachzuversteuern sind. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde die gegen den Feststellungsbescheid erhobene Beruf... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs5 Z1;MRG §20;MRG §45;
Rechtssatz: Nicht zielführend ist der Einwand des Abgabepflichtigen, dem Verkäufer verbleibe der Erhaltunsbeitrag nicht. Denn tatsächlich wird der Verkäufer durch den Veräußerungsvorgang seiner mietrechtlichen Verpflichtungen entbunden, wogegen den Erwerber die Verpflichtung zur... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs5 Z1;MRG §20;MRG §45;
Rechtssatz: Nicht zielführend ist der Einwand des Abgabepflichtigen, dem Verkäufer verbleibe der Erhaltunsbeitrag nicht. Denn tatsächlich wird der Verkäufer durch den Veräußerungsvorgang seiner mietrechtlichen Verpflichtungen entbunden, wogegen den Erwerber die Verpflichtung zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist für eine Versicherungsanstalt tätig. Vertragliche Grundlage für seine Tätigkeit waren ein "Vertretervertrag" vom 1. Juni 1965 und ein mit 1. August 1976 abgeschlossener "Dienstvertrag" (der u.a. den Hinweis enthielt, daß der Beschwerdeführer seit 1. Jänner 1965 Angestellter des Außendienstes der Versicherungsanstalt sei). Im "Vertretervertrag" hatte der Beschwerdeführer "nebenberuflich und selbständig" die Vertretung der Versicherungsanstalt für die Ortsgemein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1972 §67 Abs1;
Rechtssatz: Zu den sonstigen Bezügen gehören auch Stockablösen, durch die Folgeprovisionsansprüche aus der Betreuung des Eigenstockes eines nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreters in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden (Hinweis: Quantsc... mehr lesen...
Rechtsgrundlage des im Beschwerdefall maßgebenden Bestandverhältnisses ist der zwischen dem Beschwerdeführer und VU einerseits und der "XY-Gesellschaft m.b.H." andererseits am 3. Oktober 1989 abgeschlossene Bestandvertrag, der auszugsweise wie folgt lautet: "PACHTVERTRAG ... I. WU und VU sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft mit dem Haus W, J-Gasse 28. II. Die XY-Gesellschaft m.b.... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §28;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40;VwRallg;
Rechtssatz: In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen L... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 3 Stammrechtssatz Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreib... mehr lesen...
Mit notariellem Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 15. Jänner 1987 erwarb der Beschwerdeführer, ein praktischer Arzt, von seinen Eltern die ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft und traf laut Punkt "Zweitens" mit seinem Vater, dem praktischen Arzt Dr. A, folgende Vereinbarung: "Herr Medizinalrat Doktor H übergibt weiters dem Sohn Herrn Doktor A und dieser übernimmt vom Ersteren dessen ärztliche Praxis in B, bestehend aus dem betrieblichen Teil des Gebäudes mit dem Buchwert zum 3... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0083 E 4. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Veräußerung des ganzen Betriebs setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Welche Betriebsmittel zu den... mehr lesen...