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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z7;Rechtssatz
Erweist sich im Rahmen einer konkret erfaßbaren und nachweisbaren Berufsfortbildung eines Abgabepflichtigen die private Anschaffung eines Computers als erforderlich, können die Aufwendungen für diese Anschaffung Fortbildungskosten und damit Werbungskosten darstellen (Hinweis E 6.4.1988, 87/13/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140024.X02Im RIS seit
20.11.2000