RS Vwgh 1994/4/12 91/14/0024

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Veröffentlicht am 12.04.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Erweist sich im Rahmen einer konkret erfaßbaren und nachweisbaren Berufsfortbildung eines Abgabepflichtigen die private Anschaffung eines Computers als erforderlich, können die Aufwendungen für diese Anschaffung Fortbildungskosten und damit Werbungskosten darstellen (Hinweis E 6.4.1988, 87/13/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140024.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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