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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/24 92/15/0099 3Stammrechtssatz
Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten bleiben für die Abgrenzung zwischen privat und beruflich bedingten Zeiten außer Ansatz; maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der keinen Selbstzweck habenden Reisebewegungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150166.X02Im RIS seit
20.11.2000