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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Verwendet ein Vertragslehrer einer Landesberufsschule zum Zweck des Besuches eines Lehrganges für die Lehramtsprüfung seinen eigenen PKW für die Fahrt von seiner Wohnung zu verschiedenen Ausbildungsstätten, so sind die hiefür tatsächlich aufgewendeten Kosten des Kfz auch dann als Werbungskosten dieses Dienstnehmers abzugsfähig, wenn die Wegstrecke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (in zumutbarer Weise) zurückgelegt werden könnte (Hinweis E 22.12.1980, 2001/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140170.X05Im RIS seit
20.11.2000