Die Beschwerdeführerinnen erzielten im Jahre 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung von Teilen eines von ihnen im Jahre 1990 erworbenen Gebäudes. Mit einer zwischen den Beschwerdeführerinnen, vertreten durch NL, und einer die Räumlichkeiten in der Folge ab 1. Mai 1991 zum Betrieb einer Bankfiliale mietenden GmbH (in der Folge mit Mieterin bezeichnet) abgeschlossenen Vereinbarung vom 25. Februar 1991 verpflichtete sich die Mieterin Zug um Zug bei Übergabe ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Dienstnehmer der Casino Austria AG und gelangte in diesem Jahr als Croupier wie folgt zum Einsatz: vom 1. Jänner bis 31. März in Seefeld vom 1. April bis 30. Juni in Wien vom 1. Juli bis 15. September in Velden vom 16. September bis 24. Dezember in Wien und vom 25. Dezember bis 31. Dezember in Seefeld. Im Zuge des Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr beantragte der Beschwerdeführer unter anderem, Aufwendungen in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat jahrzehntelang gemeinsam mit seiner Ehegattin ein Hotel in A betrieben. Im Jahre 1986 veräußerte er dieses Hotel und wohnt seither in dem im Jahr 1983 in unmittelbarer Nachbarschaft des Hotels errichteten Gästehaus. In diesem wurden im Streitzeitraum drei Zimmer (mit sechs Betten) samt Bad/Dusche und WC samt Nebenräumen zur Fremdenbeherbergung mit Frühstück verwendet. Der Frühstücksraum und die Küche standen den Gästen auch als Fernseh- und Aufenthaltsräume z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Dienstnehmer der Casino Austria AG und gelangte in diesem Jahr als Croupier wie folgt zum Einsatz: vom 1. Jänner bis 31. März in Seefeld vom 1. April bis 30. Juni in Wien vom 1. Juli bis 15. September in Velden vom 16. September bis 24. Dezember in Wien und vom 25. Dezember bis 31. Dezember in Seefeld. Im Zuge des Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr beantragte der Beschwerdeführer unter anderem, Aufwendungen in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 87/14/0149 2 Stammrechtssatz Jener Verpflegungsaufwand, der einem StPfl regelmäßig dadurch erwächst, daß er aus beruflichen Gründen genötigt ist, einen Teil seiner Mahlzeiten außer Haus einzunehmen, stellt eine nichtabzugsfäh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 Stammrechtssatz Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeiten entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb ein Betrag, den ein neuer Mieter (Bank) als Ablöse für die Aufgabe der Mietrechte von Vormietern für die Einräumung des Weitergaberechtes und Untermietrechtes und als Vermittlungsprovision dem Hauseigentümer (Abgabepflichtigen) gezahlt hat, nicht als durchlaufe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 2 Stammrechtssatz Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer). Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Für Nächtigungskosten außerhalb einer Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 sind Pauschalsätze nicht vorgesehen; sie sind daher nur in tatsächlich geleisteter Höhe abzugsfähig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992150225.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei "gemischtem Aufwand" besteht eine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen nur dann, wenn der Aufwand ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt ist (Hinweis E 1.12.1992, 92/14/0149). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994150059... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Anwendung eines strengen Maßstabes bei der Beurteilung, ob Aufwendungen der privaten oder der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind, erklärt sich daraus, daß es aus der Sicht gleichmäßiger Besteuerung nicht vertretbar wäre, wollte man einen Aufwand, der regelmäßig einer Vielzahl von Steue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 87/14/0149 2 Stammrechtssatz Jener Verpflegungsaufwand, der einem StPfl regelmäßig dadurch erwächst, daß er aus beruflichen Gründen genötigt ist, einen Teil seiner Mahlzeiten außer Haus einzunehmen, stellt eine nichtabzugsfäh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 Stammrechtssatz Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeiten entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 2 Stammrechtssatz Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer). Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Für Nächtigungskosten außerhalb einer Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 sind Pauschalsätze nicht vorgesehen; sie sind daher nur in tatsächlich geleisteter Höhe abzugsfähig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992150225.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahre 1991 eine Liegenschaft an eine Wohnungsgesellschaft um den Kaufpreis von S 8,000.000,--. Der Kaufpreis war nach den Bestimmungen des Kaufvertrages "bei Nachweis der rechtskräftigen Bebauungsbestimmungen, mit einer Mindestbebauungsdichte entsprechend dem Entwurf II des Plandokumentes 6167 der Stadt W. zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan" zu bezahlen. Weiters wurde bestimmt, daß der Kaufpreis auch vor dem Nachweis der rechtskräftigen Bebauungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Bundesbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1989 stellte er einen Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer. Er habe aufgrund zweier Dienstreisen Tagesgelder im Sinne des § 26 Z. 4 EStG 1988 erhalten, deren Besteuerung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorgenommen worden sei. Obwohl in beide Dienstreisen Nächtigungen gefallen seien, habe der Arbeitgeber für den jeweils l... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Bundesbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1989 stellte er einen Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer. Er habe aufgrund zweier Dienstreisen Tagesgelder im Sinne des § 26 Z. 4 EStG 1988 erhalten, deren Besteuerung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorgenommen worden sei. Obwohl in beide Dienstreisen Nächtigungen gefallen seien, habe der Arbeitgeber für den jeweils l... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc;EStG 1988 §67 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0082
Rechtssatz: Ausführungen über die Behandlung von Reisekostenersätzen als sonstiger Bezug (Hinweis E 26.4.1989, 86/14/0027). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Unter den Begriff der Werbungskosten fallen in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen nur solche Aufwendungen, die mit der Erzielung der Erträge selbst zusammenhängen. Die den Vermögensstand betreffenden Ausgaben sind danach nicht als Werbungskosten abzugsfähig (Hinweis E 20.6.1990, 90/13/0064, 0065). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0082
Rechtssatz: § 26 Z 4 lit c EStG 1988 bietet keine Handhabe dafür, den Rechtsgrund für die Auszahlung einzelner Lohnbestandsteile ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Ausführungen über den Werbungskostenbegriff iZm den Kosten für eine Bankgarantie, die Voraussetzung für die vorzeitige Auszahlung des Erlöses aus einem Veräußerungsgeschäft gewesen ist, wobei im Anschluß daran mit dem Erlös Wertpapiere angeschafft wurden. Im Hinblick darauf, daß Ausgaben für den Erwerb einer derartige... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc;EStG 1988 §67 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0082
Rechtssatz: Ausführungen über die Behandlung von Reisekostenersätzen als sonstiger Bezug (Hinweis E 26.4.1989, 86/14/0027). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0082
Rechtssatz: § 26 Z 4 lit c EStG 1988 bietet keine Handhabe dafür, den Rechtsgrund für die Auszahlung einzelner Lohnbestandsteile ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Richter an einem Gerichtshof. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 machte er die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers im Ausmaß von S 8.141,60 als erhöhte Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versagte diesem Aufwand die steuerliche Abzugsfähigkeit mit der Begründung: , daß einem nichtselbständig Erwerbstätigen in der Regel an seiner Dienststelle ein "Arbeitsplatz" zur Verfügung stehe, sodaß ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Durch die Aufbewahrung privater Gegenstände in einem Raum kann dieser seine Beurteilung als ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienend verlieren. Ebenso wie die bloße Aufbewahrung beruflich genutzter Gegenstände, etwa eines beruflich genutzten Archivs oder sonstiger beruflicher ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. September 1993, 93/14/0081, hingewiesen. Strittig ist nur mehr die Anzahl der wöchentlichen Heimfahrten während der rund 11 Monate, die der Beschwerdeführer vorübergehend auswärts als Berufsanwärter nichtselbständiger Arbeit nachging. Im ersten Rechtsgang hat die belangte Behörde von den beanspruchten 47 Fahrten nur 20 anerkannt. Laut dem Erkenntnis vom 7. September 1993 ist jene Anzahl von Heimfahrten zuzuerken... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. September 1993, 93/14/0081, hingewiesen. Strittig ist nur mehr die Anzahl der wöchentlichen Heimfahrten während der rund 11 Monate, die der Beschwerdeführer vorübergehend auswärts als Berufsanwärter nichtselbständiger Arbeit nachging. Im ersten Rechtsgang hat die belangte Behörde von den beanspruchten 47 Fahrten nur 20 anerkannt. Laut dem Erkenntnis vom 7. September 1993 ist jene Anzahl von Heimfahrten zuzuerken... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige eine nichtselbständige Arbeit nur vorübergehend angenommen (hier: 11 Monate als Berufsanwärter bei einem Wirtschaftstreuhänder), ist ihm - unter Werbungskostengesichtspunkten im Zusammenhang mit dieser nichtselbständigen Arbeit - die Aufgabe ... mehr lesen...