RS Vwgh 1994/5/10 93/14/0182

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Ein akademisches Studium kann keinesfalls als eine Art Fortbildung einer bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübten Berufstätigkeit angesehen werden (Hinweis E 19.12.1960, 294/58, VwSlg 2348 F/1960; E 24.5.1993, 93/15/0065). Tragender Gedanke für die Beurteilung eines ersten Hochschulstudiums als Ausbildung ist, daß das hiebei vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe darstellt und nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung eines vom Studierenden bereits ausgeübten Berufes dient (Hinweis E 24.5.1993, 93/15/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140182.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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