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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Ein akademisches Studium kann keinesfalls als eine Art Fortbildung einer bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübten Berufstätigkeit angesehen werden (Hinweis E 19.12.1960, 294/58, VwSlg 2348 F/1960; E 24.5.1993, 93/15/0065). Tragender Gedanke für die Beurteilung eines ersten Hochschulstudiums als Ausbildung ist, daß das hiebei vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe darstellt und nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung eines vom Studierenden bereits ausgeübten Berufes dient (Hinweis E 24.5.1993, 93/15/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140182.X01Im RIS seit
20.11.2000