RS Vwgh 1994/4/12 91/14/0024

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Veröffentlicht am 12.04.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ausführungen, daß für einen Betriebsprüfer, der für die Überprüfung von EDV-Buchhaltungen entsprechendes EDV-Wissen benötigt, das Erlernen von im Wirtschaftsleben verwendeten Programmiersprachen und der Umgang mit handelsüblichen Programmen Berufsfortbildung darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140024.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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