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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen, daß für einen Betriebsprüfer, der für die Überprüfung von EDV-Buchhaltungen entsprechendes EDV-Wissen benötigt, das Erlernen von im Wirtschaftsleben verwendeten Programmiersprachen und der Umgang mit handelsüblichen Programmen Berufsfortbildung darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140024.X03Im RIS seit
20.11.2000