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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Verlegt ein Steuerpflichtiger (hier ein Vertragslehrer an einer Landesberufsschule) seinen Wohnsitz zwecks Besuchs eines Lehrganges zur Ablegung einer Lehramtsprüfung, so sind die Kosten für die Verlegung des Wohnsitzes als beruflich bedingte Umzugskosten einzustufen. Als Umzugskosten sind nicht nur Fahrtkosten, sondern auch Kosten zur Erlangung der neuen Wohnung anzusehen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 16 Textziffer 102 "Umzugskosten").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140170.X03Im RIS seit
20.11.2000