RS Vwgh 1994/5/10 93/14/0104

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art130 Abs2;
B-VG Art18 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
EStG 1988 §16 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Die Wahrung der Gesetzmäßigkeit und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist am Gesetz und nicht an einer erfolgten - allenfalls rechtswidrigen - Beurteilung in bezug auf andere Steuerpflichtige (hier betreffend die Frage nach dem Vorliegen von Werbungskosten) zu messen.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140104.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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