Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0233Rechtssatz
§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 stellt auf die "Schaffung" und nicht auf die aktuelle Nutzung durch eine bestimmte Einrichtung ab. Entscheidend ist, daß die Räumlichkeiten, die dem begünstigten Zweck dienen, geschaffen werden, also baulich die widmungsgemäßen Merkmale aufweisen. Ein Abstellen auf die Zimmereinrichtung, welche jederzeit veränderbar ist, ist mit dem Begriff der "Schaffung" nicht mehr in Einklang zu bringen. Wurde ein Raum geschaffen, der baubehördlich als Schlafraum gewidmet und somit entsprechend geeignet ist, kann es keine Rolle spielen, ob aktuell sich dort ein Bett befindet oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160213.X03Im RIS seit
03.04.2001