Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825 ABGB §828 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 828 heute ... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der Revisionswerberin teilweise Folge und setzte die Grunderwerbsteuer im Instanzenzug „ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 1.046.490 mit 3,5 v.H., sohin im Betrag von € 36.627,15“ endgültig fest. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die Revisionswerberin habe am 16. März 2015 mit dem Wohn- und Pflegeheimverband N als Baurechtsbesteller einen Vorvertra... mehr lesen...
1 Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht die Vorschreibung von Grunderwerbsteuer gegenüber der Revisionswerberin für die Einräumung eines Baurechts an einem bebauten Grundstück ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 1,253.347,97 € mit 43.867,18 € (3,5%). 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, mit Baurechtsvertrag vom 19. Oktober 2016 habe die Marktgemeinde K als Baurechtsbestel... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 idF 2015/I/163 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs1 GrEStG 1987 §2 Abs2 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern34 Monopole62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung
Norm: BauRG 1912 §6 Abs1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1SteuerreformG 2015/2016 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §6 Abs1BauRG 1912 §9 BewG 1955 §10 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 BewG 1955 § 10 heute BewG 1955 § 10 gültig ab 30.07.1955 GrEStG 1987 § 2 heute ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 idF 2015/I/163 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2016 setzte das Finanzamt gegenüber dem Mitbeteiligten für den zwischen ihm als Käufer (gemeinsam mit 11 anderen Personen) und einer natürlichen Person als Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 21. Dezember 2010 über ideelle Anteile an einer näher bezeichneten Liegenschaft Grunderwerbsteuer abweichend von der durchgeführten Selbstberechnung - ausgehend von einer höheren Bemessungsgrundlage aufgrund der Einbeziehung von Baukosten und Nebenko... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 GrEStG 1987 § 1 heute GrEStG 1987 § 1 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 GrEStG 1987 § 1 gültig von 01.01.2016 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug gegenüber der Revisionswerberin Grunderwerbsteuer für den aufgrund eines Einbringungsvertrages erfolgten Erwerb mehrerer Grundstücke, ausgehend vom zweifachen Einheitswert, mit einem Steuersatz von 3,5 % fest. Das Bundesfinanzgericht sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei. 2 Das Bundesfinanzgericht führte - auf das Wesentliche zus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht34 Monopole62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 idF idF 2015/I/118 GrEStG 1987 §4 Abs2 Z4 idF idF 2015/I/118 GrEStG 1987 §7 Abs1 Z2 litc idF 2015/I/118 GrEStG 1987 §7 Abs1 Z3 idF 2015/I/118SteuerreformG 2015/2016UmgrStG 1991 §22 Abs5 idF 2003/I/071UmgrStG 1991 §22 Abs5 idF 2015/I/118VwRallg ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte und seine damalige Ehefrau schlossen am 15. Dezember 2006 einen als "Scheidungsvergleich" bezeichneten Vertrag in Form eines Notariatsaktes, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: "Sechstens: Die Vertragsparteien sind auf Grund des Übergabsvertrages vom ersten Dezember zweitausend, 01.12.2000, je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft im Grundbuch des Bezirksgerichtes S Einlagezahl X mit Grundstücken im Gesamtausmaß von derzeit 30 ha 7... mehr lesen...
Beiden Beschwerdefällen liegt der unstrittige Sachverhalt, der sich auch aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt, zugrunde, wonach ursprünglich den erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien gehörige Liegenschaften samt Gebäude im Wege einer Hausverlosung ins Eigentum der Drittbeschwerdeführerin übertragen wurden. Gegenstand der Hausverlosung waren zwei Grundstücke des Erstbeschwerdeführers mit insgesamt 1.862 m2 und ein Grundstück der Zweitbeschwerdeführerin mit 849 m2. Im Interne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von Anna S. den dieser gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 26 Grundbuch G, welche aus einer Reihe im Kaufvertrag mit Grundstücksnummern näher bezeichneter Flächen besteht. Mit Kaufvertrag vom 14. November 2005 erwarb der Ehemann der Beschwerdeführerin von Hermann S. den in dessen Eigentum stehenden zweiten Hälfteanteil derselben Liegenschaft. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2006 stellte die Agrarbehörde Salzburg fes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0020 E 8. Mai 2008
Rechtssatz: Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG nur hinsichtlich eines Teiles der eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücke erfüllt, so ist darauf abzustellen, wel... mehr lesen...
Am 12. August 1999 unterfertigten der Mitbeteiligte und seine Ehegattin als Käufer einerseits und die Kohlbacher Ges.m.b.H. in 8665 Langenwang, Schwöbing 81-83, als Verkäuferin andererseits einen Kaufvertrag über ein "Kohlbacher-Haus, Typ LH-124 RB" um einen Preis von ATS 900.000,-- inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag nannte als "Baustelle: 8665 Langenwang H. Kl. Str. GRST. NR. 338/16" und als vorgesehenen Liefermonat den Mai 2000. Auf Grund des schriftlichen Kaufvertr... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0224 E 10. April 2008
2007/16/0225 E 10. April 2008
2007/16/0226 E 10. April 2008
2007/16/0227 E 10. April 2008
Besprechung in:
immolex 10/2008, S. 284 bis 285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0039 E 9. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH s... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich folgender - im Wesentlichen unstrittige - Sachverhalt: Am 21. Dezember 2000 hat die Mitbeteiligte als Übernehmerin mit ihrer Mutter als Übergeberin einen "Übergabsvertrag" in der Form eines Notariatsaktes abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung war die Übergabe einer Liegenschaft samt Gebäude sowie das in diesem Gebäude betriebene Unternehmen einer Gastwirtschaft. Festgehalten wurde in dem Vertrag weiter, dass die Vertragsparteien... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0334 E 20. August 1998 VwSlg 7301 F/1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch d... mehr lesen...
Die persönlich haftenden Gesellschafter der beschwerdeführenden Partei, einer OHG, schlossen mit dieser am 11. Februar 2003 folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Baurechtsvertrag: "II. BAURECHTSBESTELLUNG Die Baurechtsbesteller bestellen zu Gunsten der Bauberechtigten an der Liegenschaft in ... mit dem Grundstück Nr. ... im Ausmaß von 506 m2 ein Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes für die Zeit vom Einlangen des Ansuchens um die Eintragung des Baurechts beim Bezirksg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0211 E 26. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1 BAO) zu verstehen (Hinweis E 23.1.1992, 90/16/0154). European Case... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §6 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem im § 4 Abs. 1 GrEStG aufgestellten Besteuerungsgrundsatz, dass die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen ist, ergibt sich, dass auch bei Vorliegen einer geringen Gegenleistung die Steuer von dem Wert der Gegenleistung und nicht vom höheren Wert des Grundstücks zu berechnen ist. Liegt die Gegenleistung jedoch unt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §6 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall war der Bauzins von EUR 1 im Jahr, der nicht unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs zustande kam, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) keine Gegenleistung. Von einer nur geringen Gegenleistung, die als Bemessung... mehr lesen...