RS Vwgh 1997/5/22 96/16/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1997
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/16/0094 2

Stammrechtssatz

Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160186.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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