Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;WaffG 1986 §21;
Rechtssatz: Eine Unterlassung der Mitteilung der Wohnsitzänderung gem § 21 WaffG ist als Unterlassungsdelikt, dem die Wirkung eines Dauerdeliktes zukommt, zu werten, wobei nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch die Aufrechterhaltung desselben pönalisiert ist, weshal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §5 Abs1;WaffG 1986 §21;
Rechtssatz: Sofern eine schriftliche Mitteilung nach § 21 WaffG nicht erfolgt, liegt ein Unterlassungsdelikt vor, bei dem von einer Beendigung des rechtswidrigen Zustandes erst gesprochen werden kann, wenn der Verpflichtete seiner Pflicht zum Handeln nachkommt. Dem ist gleichzusetzen, wenn im Einzelfall die betre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 6 Stammrechtssatz Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein European Ca... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieser Beschwerdesache ist den Entscheidungsgründen des in dieser Sache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1989, Zl. 87/08/0286, zu entnehmen. Davon ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren noch folgendes von Bedeutung: Mit Bescheid der mitbeteiligten Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 7. Mai 1986 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 ASVG ein Beitragszuschlag von insgesamt S 24.750,-- vorgeschrieben. Nach der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §33 Abs1;ASVG §68 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beitragspflichtige im gesamten Verwaltungsverfahren nicht dargelegt, aus welchen Gründen es zu den ihm angelasteten Meldefehlern gekommen ist und welche Vorkehrungen in organisatorischer Hinsicht er zur Sicherstellung der Erstattung von möglichst gesetzkonf... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 24. Juli 1991, Zl. 91/19/0150, wird hingewiesen. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 27. August 1991, mit welchem sie die verhängten Strafen wie folgt neu festsetzte: "Strafpunkt Geldstrafe von Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit 1.) 1200 S 5 Tage 2.) 1200 S 5 ... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin folgender Übertretung schuldig erkannt und hiefür bestraft: "Sie haben sich vom 6.2.1990 bis 4.6.1990 in F, als Fremde nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Sie nicht im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung waren. Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 14b Abs. 1 Ziff.4 i.V.m. § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG einer als Arbeitgeberin fungierenden, näher angeführten GenmbH zu verantworten, daß in einer örtlich umschriebenen Betriebsanlage am 3. November 1989 die Vorschriften der AAV, wonach Notausgänge und die Zugänge zu diesen durch Lagerungen auch vorübergehend nicht verstellt werden dürfe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §23 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Übertretung des § 23 Abs 3 erster Satz zweiter Halbsatz AAV weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört, handelt es sich bei dieser um ein Ungehorsamsdelikt, dies mit der Folge, daß die im § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG verankerte Vermutung des Verschuldens (in Form der Fahrlässi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/24 90/19/0245 3 Stammrechtssatz Bei der Festsetzung der Strafen für die einzelnen Taten kommt es nicht auf den Unrechtsgehalt des Gesamtverhaltens des Täters, sondern auf den der jeweiligen Übertretung an. Es ist daher im konkreten Fall auf das Ausm der Arbeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/18 90/19/0177 5 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH genügt die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086). Schlagworte Verantwortung für Hand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Um von einem wirksamen Kontrollsystem sprechen zu können, genügt nicht die Betrauung Dritter mit Kontrollaufgaben und die Erteilung diesbezüglicher Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der Betrauten auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben bzw die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Verwaltungsübertretung gem § 14b Abs 1 Z 4 FrPolG iVm § 2 Abs 1 Z 2 FrPolG um ein Ungehorsamsdelikt handelt, zu dessen Tatbild es nicht gehört, daß ein Schaden eingetreten ist, folgt daraus, daß dieser Umstand schon nach dem Zweck der Strafdrohung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 62 Abs. 10 AAV bestraft, weil er es als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß zwei namentlich bezeichnete Arbeitnehmer dieser Gesellschaft am 14. Juni 1989 auf einer näher umschriebenen Arbeitsstelle auf einem Radlader eines anderen Unternehmens transportiert worden se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §100;AAV §62 Abs10;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Normadressat des § 62 Abs 1O AAV ist der Arbeitgeber. Diesen (bzw seinen Bevollmächtigten oder verantwortlichen Beauftragten) trifft dann die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne des § 100 AAV in Verbindung mit § 31 Abs 2 lit p ASchG für Übertretungen der genannte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 26. März 1990 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Spruchteil I als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener der Arbeitgeberin, nämlich der H. Gesellschaft m.b.H., näher angeführter fünf Übertretungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972 (im folgenden: ASchG) in Verbindung mit der Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 267/1954, und der ... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 15. Mai 1991 wurde gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG von der Fortführung des Strafverfahrens gegen H als Arbeitgeber wegen Beschäftigung von Arbeitnehmern während der Wochenendruhe am 26.11.1988 abgesehen und die Einstellung des Verfahrens verfügt. Begründend führte die belangte Behörde aus, es stehe aufgrund der unwiderlegten Angaben in der Anzeige des Arbeitsinspektorates fest, da... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, welcher dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 91/19/0214, zugrunde lag. Es genügt daher, auf diese Entscheidung zu verweisen (§ 43 Abs. 2 VwGG). Wie dort war auch der hier angefochtene Bescheid im Hinblick auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes in wesentlichen Punkten gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 lit. b VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. W i e n , am 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;ARG 1984 §3 Abs4;AZG §4 Abs3;VStG §5 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 91/19/0232 wurde am gleichen Tag im gleichen Sinn entschieden.
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190214.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §31 Abs5;AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §24 idF 1987/516;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;VStG §9 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 90/19/0068 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0240) ist von der Beh von Amts wegen zu ermitteln, ob der Arbeitgeber (bzw in Fällen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 27. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe für eine Fahrt mit einem bestimmten Wagen am 27. August 1987 um 7,30 Uhr von Pirka ... bis Graz ... einen Fahrpreis von S 236,-- verlangt, obwohl dieser laut Mitteilung der Handelskammer Steiermark, Sektion Verkehr, Fachgruppe für das Beförderungsgewerbe mit Pkw, lediglich zwischen S 176,-- und S 180,-- betragen dürfe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §14 Abs1 Z5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Begehung der Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs 1 Z 5 GelVerkG setzt nicht die Schuldform des Vorsatzes voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030115.X02 Im RIS seit 20.11.1991 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §10a;GelVerkG §14 Abs1 Z5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH kann der Ansicht des Besch, es hätte der Feststellung bedurft, daß er vorsätzlich einen höheren Fahrpreis verlangt habe, als die Taxameteruhr angezeigt habe, nicht folgen. Ist es doch durchaus möglich, daß der Fahrpreisanzeiger schon früher (als nach den Tarifbesti... mehr lesen...
Mit dem im Instenzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 103 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von S 2.000,-- verhängt, weil sie am 16. März 1989 um 13.40 Uhr in Scheifling auf der B 96 bei Strkm 19,900 als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Zulassungsbesitzers des Lkw mit dem Kennzeichen S nn.nnn nicht dafür Sorge getragen habe, daß das Fahrzeug und dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 30. Juli 1990 abgewiesen. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer folgendes zur Last gelegt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 03.03.1990, Ort: R, X-Berg 1, Tatbeschreibung: Sie haben - wie anläßlich einer veterinärbehördlichen Überprüfung am 3.3.1990 festgestellt ... mehr lesen...
Index: L46103 Tierhaltung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: TierschutzG NÖ 1985;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010097.X01 Im RIS seit 13.11.1991 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine (mindestens einmalige) wöchentliche Überprüfung der diversen Abwaagescheine stellt keinen ausreichenden Kontrollmechanismus dar, da es eben darauf ankommt, daß die Überladung von vorneherein vermieden wird (Hinweis E 30.9.1987, 87/03/0155). Schlagworte Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0165 2 Stammrechtssatz Dem Zulassungsbesitzer kommt gem § 103 Abs 1 KFG eine gem § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu. Er hat daher für eine gehörige Überwachung der Beladung der Fahrzeuge zu sorgen und - da es sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Vielme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T. Ges.m.b.H. zu verantworten, daß, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat auf einer näher angeführten Baustelle am 16. Oktober 1989 festgestellt worden sei, 1) beim gesamten Stahlrohrgerüst die Mittelwe... mehr lesen...