RS Vwgh 1992/1/31 90/10/0165

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Veröffentlicht am 31.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs2 Z1;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0185 1

Stammrechtssatz

Die Erteilung von Anweisungen an einen verläßlichen Arbeitnehmer reicht selbst dann, wenn von diesem die anstandslose Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erwartet werden kann, zu der dem Arbeitgeber angesichts der Wertung der ihm zur Last gelegten Tat als Ungehorsamsdelikt gem § 5 Abs 1 VStG obliegenden Glaubhaftmachung seines mangelnden Verschuldens nicht aus; er hätte vielmehr auch dartun müssen, daß er für die wirksame Überwachung der Einhaltung seiner Anweisungen gesorgt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990100165.X03

Im RIS seit

31.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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