Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 15. Mai 1990, zugestellt am 28. Mai 1990, binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung bekanntzugeben, wer s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. sein Verhalten als Lenker eines Pkws sei am 4. September 1989 gegen 16.50 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, als er an einem näher bezeichneten Ort in Oeynhausen mit einem anderen Kraftwagen kollidiert sei, wobei an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstanden sei; in der Folge habe er es unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedien... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 16. September 1989 um 10.00 Uhr als Lenkerin eines Pkws an einem näher bezeichneten Ort nach einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt worden sei, und mit dem sie durch ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht sofort die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen iSd § 103 Abs 1 Z 1 KFG kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Besch an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift (§ 101 Abs 1 lit a KFG) kein Verschulden trifft (Hinweis E 20.2.1991, 90/02/0145). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Erstreckung der im § 103 Abs 2 KFG genannten Frist von zwei Wochen ist nicht vorgesehen, sondern erscheint diese Frist dem Gesetzgeber für die Beantwortung der Anfrage, die allenfalls erst durch Erkundigungen des Zulassungsbesitzers bei anderen Personen oder Nachschau in entsprechenden Aufzeichnungen ermö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0074 2 Stammrechtssatz Kommt der Lenker eines Motorfahrrades bei einem von einer anderen Person verursachten Unfall zu Sturz, so muß schon deshalb mit Verletzungen gerechnet werden, auch wenn diese nicht äußerlich erkennbar gewesen sind (Hinweis E 11.5.1984, 8... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher, nämlich Geschäftsführer der angeführten Gesellschaft m.b.H. und somit als im Sinn des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Person der angeführten Gesellschaft im Hinblick auf die Verpflichtung des Zulassungsbesitzers am 28. Oktober 1988 nicht dafür gesorgt, daß der dem Kennzeichen nach bestimmte LKW - dieser sei für die angegebene Gesellschaft z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 10. Februar 1990 auf seiner Liegenschaft in S fünf Servale, vier Ozelote und einen Puma ohne Bewilligung der Gemeinde S gehalten, obwohl diese Tiere als gefährliche Tiere im Sinne des § 6 Abs. 2 OÖ Polizeistrafgesetz anzusehen seien. Über den Beschwerdeführer wurde eine Verwaltungsstrafe gemäß § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid bestätigte die belangte Behörde das Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 22. Bezirk vom 17. Februar 1988, womit über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe von 24 Stunden, verhängt worden war und nahm folgende Änderungen des erstinstanzlichen Spruches vor: "Die Tatanlastung hat zu lauten: ... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 29. November 1990 wurde der Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges gemäß § 103 Abs. 2 KFG aufgefordert, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 20. September 1990 um 12.40 Uhr in Innsbruck, Maria-Theresien-Straße, Richtung Norden, gelenkt habe. Diese Aufforderung wurde dem im landesgerichtlichen Gefangenenhaus In... mehr lesen...
Im Zuge eines gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 anhängigen Strafverfahrens wurde der Beschwerdeführer mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 27. Dezember 1989 als die vom Zulassungsbesitzer zur Auskunftserteilung benannte Person aufgefordert, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung dieser Aufforderung eine Auskunft darüber zu erteilen, wer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "zum angeführten Zeitpunkt gelenkt hat". Dar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0044 2
(hier: Ausführungen zur Frage des Überwachungssystems). Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen iSd § 103 Abs 1 Z 1 KFG kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Besch an der Verletzung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/04 Wettbewerbsrecht
Norm: QualitätsklassenG §26 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs1 lit b QualitätsklassenG ist ein Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 11.9.1984, 84/07/0005). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010121.X01 Im RIS seit 18.09.1991 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1993/5, S 374-375
Rechtssatz: Die Behauptung des Bf, wegen der über ihn verhängten Untersuchungshaft zu genaueren Angaben über die Anschrift des Lenkers nicht imstande gewesen zu sein, reicht für sichallein zur Glaubhaftmachung des mangelnden Verschuldens nicht aus. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich der Besch auf mangelndes Verschulden beruft, weil es für ihn in keiner Weise zu erwarten gewesen sei, daß sich die Unfallverursacherin plötzlich ohne Hinterlassung ihres Namens vom Unfallort entfernt, so ist ihm zu erwidern, daß er es zu vertreten hat, wenn es sich nicht, um eine möglich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §51e Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in AnwBl 1993/5, S 374-375
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob die belBeh zu Recht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 51e Abs 2 VStG ausgegangen ist. Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, würde dem dadurch bewirkten Verfahrensmangel die Relevanz m... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen OberösterreichL40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;PolStG OÖ 1979 §6 Abs1 idF 1985/094;VStG §24;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Beim Tatbestand des § 6 Abs 1 OÖ PolStG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei dem es dem Tierhalter obliegt, glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13;AVG §37;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1993/5, S 374-375
Rechtssatz: Es reicht für die vollständige Beantwortung der Anfrage in Ansehung der Bekanntgabe der Anschrift des Lenkers nicht hin, daß nur der Stadtteil, in dem der Lenker wohnhaft ist, angegeben wird. Ob es der Beh möglich gewesen wäre, aufg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, vom 2. März 1990, wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, insoferne das Gebäude und dazugehörige bauliche Anlagen in Wien 16, X-Straße 26, nicht in gutem, der Baubewilligung und den Bauvorschriften entsprechendem Zustand erhalten zu haben, als er es in der Zeit vom 4. April 1989 bis zum 30. August 1989 als Verwalter des Hauses ohne Veranlassung und Vorwissen des Hauseigentümers... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 129 Abs 2 Wr BauO der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der OÖ Landesregierung vom 28. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 7 StVO 1960 bestraft, weil sie am 9. Mai 1989 um 10,23 Uhr in Linz auf der Reuchlinstraße aus Richtung Burgenlandstraße kommend und in Richtung Hanuschstraße fahrend auf der Kreuzung mit der Hanuschstraße als Lenkerin eines Fahrrades den Vorrang eines Einsatzfahrzeuges der Bundespolizeidirektion Linz, "welch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §19 Abs2;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §2 Abs1 Z25;VStG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ausführungen zu dem der Beh unterlaufenen Begründungsmangel im Hinblick auf divergierende Zeugenaussagen zur Frage, in welchem Zeitpunkt bzw in welcher Entfernung von der Unfallstelle das Folg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Gewerbeinhaber seines Rauchfangkehrergewerbes mit dem bezeichneten Standort am 5. Oktober 1987 in dem mit der Anschrift und mit dem Namen des Besitzers bezeichneten Objekt Rauchfangkehrerarbeiten an zwei Rauchfängen durch Ausbrennen durchgeführt, wobei er mit Rechnung vom 29. Oktober 1987, Nr. 141, höhere Entgelte als die in der Kehrtarifverordnung 1986 (Bote für T... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z35;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0083 E 14. Oktober 1983 RS 4 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 367 Z 35 GewO 1973 stellt ein UNGEHORSAMSDELIKT iSd § 5 Abs 1 VStG dar. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht Europe... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens teilte das Arbeitsamt Rohrbach der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (kurz: BH) mit Schreiben vom 2. Dezember 1988 mit, es sei festgestellt worden, daß die "Firma E, Dachdecker & Spenglerei", im Oktober 1988 tageweise vier namentlich genannte Ausländer beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; gleichzeitig ersuchte das Arbeitsamt Rohrbach um Bestrafung dieser ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens teilte das Arbeitsamt Rohrbach der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (kurz: BH) mit Schreiben vom 2. Dezember 1988 mit, es sei festgestellt worden, daß die "Firma E, Dachdecker & Spenglerei", im Oktober 1988 tageweise vier namentlich genannte Ausländer beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; gleichzeitig ersuchte das Arbeitsamt Rohrbach um Bestrafung dieser ... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens teilte der Gendarmerieposten Krems/Stadt dem Magistrat der Stadt Krems als Strafbehörde erster Instanz mit Schreiben vom 24. September 1990 mit, daß am gleichen Tage um 15.30 Uhr im Zuge einer fremdenpolizeilichen Überprüfung fünf namentlich genannte polnische Staatsangehörige im Haus Sgasse bei Renovierungsarbeiten (u.a. Verlegung von Rigips-Platten) ohne Arbeitsbewilligung und ohne gültigen Sichtvermerk angetroffen worden seien. D... mehr lesen...
Das Arbeitsamt Mödling erstattete am 29. Juni 1989 (nach einer Meldung des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten) gegen die "Firma: K.G. Bau - G.H. K, Baumeister" wegen Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Anzeige, weil die genannte "Firma" am 12. Juni 1989 auf ihrer Baustelle in Wien, X-Platz, drei namentlich genannte ausländische Arbeitnehmer mit Schutttransportarbeiten beschäftigt habe, ohne daß für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt ... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte das Arbeitsamt Feldkirch am 27. September 1989 bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen den Arbeitgeber der türkischen Staatsbürgerin Frau A G, die Y A GmbH, weil die genannte Ausländerin seit 25. Jänner 1988 bei dem genannten Arbeitgeber beschäftigt gewesen, ihr Befreiungschein mit 7. Juli 1989 abgelaufen und die Verlängerung dieses erst am 14. September 1989 bea... mehr lesen...