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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989 §40 Abs2;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß trotz Vorliegens eines Baueinstellungsbescheides und eines rechtskräftigen Straferkenntnisses weitergebaut wurde, konnte zu Recht auf das Vorliegen von Vorsatz geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060186.X02Im RIS seit
03.05.2001