RS Vwgh 1991/12/23 88/17/0010

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Veröffentlicht am 23.12.1991
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1962 §50 Abs2 idF 1986/292 ;
VStG §5 Abs1 idF 1986/516 ;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

§ 50 GSpG idF 1986/292 unterscheidet nicht mehr zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. § 5 Abs 1 VStG idF 1987/516 findet daher Anwendung. Es ist daher Sache des Besch, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988170010.X14

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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