Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Juli 1988 in W, die gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes der Zulassung unterliegende Arzneispezialität "Ukrain" "ohne Zulassung im Inland abgegeben" und dadurch gegen § 84 Z. 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, verstoßen. Über den Beschwerdeführer wurde deshalb eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt (Ersatzfreiheitsstrafe f... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §84 Z5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 84 Z 5 AMG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100017.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §84 Z5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Strafbarkeit einer Übertretung nach § 84 Z 5 AMG genügt Fahrlässigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100017.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 20. November 1990, Zl. 90/18/0161, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich der im Vorerkenntnis angeführten Taten schuldig erkannt. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorlie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde in dem von der Beschwerde betroffenen Umfang der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Oktober 1988 1.) um 2.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sei dabei nicht dauernd so weit rechts gefahren, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 11. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als verantwortliche Beauftragte der Zulassungsbesitzerin S. GmbH nicht dafür gesorgt, daß der aus einem näher bezeichneten Lastkraftwagen und einem näher bezeichneten Anhängewagen bestehende und am 13. November 1989 gegen 9.35 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien von M.B. gelenkte Kraftwagenzug der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a KFG entspreche, da durc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. Mai 1990 um 14.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort seine Ehefrau vorsätzlich veranlaßt, den Zulassungsschein eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges trotz Aufforderung eines Sicherheitswachebeamten und Vorliegen eines vollstreckbaren Bescheides des Verkehrsamtes, mit dem die Zulassung des Fahrzeuges der Ehefrau aufgehoben word... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO ist kein Erfolgsdelikt. Eine tatsächlich eingetretene Gefährdung anderer Straßenbenützer ist kein Tatbestandselement einer solchen strafbaren Handlung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020032.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. August 1991 - dessen Punkte 1 und 3 nicht Gegenstand des vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind - wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß in der Betriebsanlage dieser Gesellschaft m.b.H. in W, R-Gasse, am 17. Jänner 1990, die in den Punkten 27 und 57 des Bescheides des Magistrates der Stadt Wien... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 6. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer in Bestätigung des Straferkenntnisses vom 12. Juli 1990 schuldig erkannt, "entgegen seiner im § 8 des Bundesstatistikgesetzes und in der Verordnung BGBl. Nr. 334/1967 festgelegten Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Zuge der sogenannten Mikrozensus-Stichprobenerhebung bei der am 17. März 1990 bei ihm in X, S-Straße 8, zum Zweck der Einholung der diesbezüglich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für jede Anlastung eines strafbaren Verhaltens ist die Erfüllung eines vom Gesetz mit Strafe bedrohten Tatbestandes einerseits und der Nachweis des Verschuldens des Täters andererseits und zwar, wenn die Verwaltungsvorschrift nichts anderes bestimmt, zumindest in Form einer Fahrlässigkeit (§ 5 Abs 1 VStG). Dem Verwaltungsstrafr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0027 3 Stammrechtssatz Mit einem Vorbringen zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens im Sinne des zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG muß dargetan werden, daß alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren46/01 Bundesstatistikgesetz
Norm: BundesstatistikG 1965 §11 Z1;BundesstatistikG 1965 §8 Abs1;Mikrozensus Stichproben 1967 §1;Mikrozensus Stichproben 1967 §2 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh ist selbst vom Vorliegen eines Schuldausschließungsgrundes ausgegangen ohne diesen rechtlich näher zu qualifizieren. Dem Bf sei es auf Grund der erst einen Tag vor dem zur Mikrozensus-S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs1 idF 1987/516 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0027 1 Stammrechtssatz Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften trifft einen Gewerbeinhaber (oder eine ihm hinsichtlich der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit gleichgestellte Person) dann, wen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck (der belangten Behörde) vom 10. September 1990 wurde dem Beschwerdeführer - einem türkischen Staatsangehörigen - die Erteilung des von ihm am 17. April 1990 beantragten Sichtvermerkes für mehrmalige Wiedereinreisen gemäß § 25 Abs. 3 lit. e Paßgesetz 1969 versagt. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer beziehe auf Grund des Bescheides des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 26. Juli 1990 gemäß den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs3 lite;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 25 Abs 3 lit e PaßG umschriebene Annahme setzt nicht voraus, daß dem Sichtvermerkswerber in diesem Zusammenhang schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990190566.X04 Im RIS se... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 25 Abs. 1 und 2 des Paßgesetzes 1969, BGBl. Nr. 422, (PaßG) die Erteilung eines "befristeten Sichtvermerkes (Aufenthaltsberechtigung)" versagt. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß sich der Beschwerdeführer seit 1. Februar 1991 ständig in Österreich aufhalte. Er sei mit einem gültigen Sichtvermerk für Deutschland "gemäß der Ausnahmeregelung, BGBl. Nr. 222/90," s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 14b Abs. 1 Z. 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 des Fremdenpolizeigesetzes mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) bestraft, weil sie sich vom 4. September 1990 bis zum 31. Oktober 1990 unter einer näher bezeichneten Anschrift in Hohenems nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet aufgehalten habe, da sie nicht im Besitz einer gülti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs1;PaßG 1969 §25 Abs2;PaßG 1969 §25 Abs3 litd;PaßG 1969;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es ist Sache des Fremden, sich vor der Einreise in das Bundesgebiet über die maßgebliche Rechtslage zu erkundigen (Hinweis E 17.2.1992, 91/19/0328). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es ist Sache des Fremden, sich schon vor der Einreise nach Österreich auf geeignete Weise über die maßgebliche Rechtslage zu erkundigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991190328.X03 Im R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Übertretung nach § 14b Abs 1 Z 4 FrPolG iVm § 2 Abs 1 Z 1 FrPolG stellt mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache keinen Entschuldigungsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991190328.X02 ... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 1990, Zl. 89/06/0114, zu entnehmen: Mit diesem Erkenntnis wurde der im ersten Rechtsgang erlassene Berufungsbescheid der belangten Behörde hinsichtlich des Schuldspruches (einer Übertretung gemäß § 28 Abs. 1 lit. b des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes begangen durch die Errichtung von vier Plakattafeln ohne Einholung einer Bewilligung nach dem Salzburger Ortsbildschutzgesetz) bestätigt, im Aus... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn keine der Zahl der Geschäftsfälle - hier verfügt das Unternehmen über "tausende Werbetafeln" - adäquaten Vorkehrungen gegen die Versäumung der bei der Behörde erforderlichen Schritte getroffen wurden (im konkreten Fall: Unterlassung de... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das von der Behörde angenommene Ausmaß des Verschuldens (im konkreten Fall: an Vorsatz heranreichende "gröbste Fahrlässigkeit") kann nicht schon aus der Gesetzeskenntnis abgeleitet werden, da auch die Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen nich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1989 in einem näher bezeichneten Fleischhauerbetrieb grob fahrlässig untaugliches Fleisch, nämlich 20 Schweinehälften, von denen die Augen nicht entfernt wurden, als tauglich erklärt. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 50 Z. 9 des Fleischuntersuchungsgesetzes in Verbindung mit § 23 der Fleischuntersuchungsverordnung begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: FleischUG 1982 §50 Z9;FleischUV 1984 §23;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist zweifellos als grob fahrlässig anzusehen, wenn ein Fleischuntersuchungstierarzt übersieht, daß bei den von ihm untersuchten Schweinehälften die Augen noch nicht entfernt worden sind. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. August 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 74 Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 lit. b und § 8 lit. g des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegte Tat wurde im Sinne des § 44a lit. a VStG wie folgt umschrieben: "Er habe es als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der 'S-Gesellscha... mehr lesen...