Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 2.041-2.070 von 3.116

RS Vwgh 1992/1/31 90/10/0165

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs2 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0185 1 Stammrechtssatz Die Erteilung von Anweisungen an einen verläßlichen Arbeitnehmer reicht selbst dann, wenn von diesem die anstandslose Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erwartet werden kann, zu der dem Arbeitgeber angesichts der Wertung der ihm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 91/02/0117

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 5. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 13. Februar 1990 um 14.35 Uhr am Gendarmerieposten Mattersburg gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 91/03/0035

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Jänner 1991, Zl. 11-75 Ma 35-90, wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG bestraft, weil er als handelsrechtlicher Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma M-GesmbH & Co KG in G, nicht dafür gesorgt habe, daß das dem Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgeset... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 91/02/0128

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Inhaber eines mit der Firma bezeichneten Unternehmens, Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 25. September 1990, zugestellt am 3. Oktober 1990, innerhalb der Frist von zwei Wochen vollständig Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 13. September 1990 um 6.52 Uhr a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0015

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 16. November 1988 um 4.40 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzug auf einer näher beschriebenen Stelle der A 14 an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl er dem Geschädigten seinen Namen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0074

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Juni 1989 um 0.55 Uhr einen Pkw an einem bestimmten Ort in Bad Fischau gelenkt und sich anschließend um 1.40 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten gegenüber einem von der Behörde zur Vornahme des Alkotestes ermächtigten Gendarmeriebeamten geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl von diesem wegen starken Alkoholgeruches der Atemluft, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0025

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges trotz vollstreckbaren Bescheides vom 18. April 1990, mit dem die Zulassung des gegenständlichen Kraftfahrzeuges aufgehoben worden sei und der am 23. April 1990 zugestellt worden sei, bis zum 1. Mai 1990 unterlassen, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0014

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 12. Oktober 1988, zugestellt am 28. Oktober 1988, bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug am 1. Oktober 1988 um 8.07 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0062

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 31. August 1989 um 18.08 Uhr in Wien V, Reinprechtsdorferstraße 17, Fahrtrichtung Matzleinsdorferplatz, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und das von einem Sicherheitswachebeamten deutlich sichtbar gegebene Haltezeichen nicht beachtet zu haben, indem er ohne anzuhalten weitergefahren sei und somit der Aufforderung zum Anhalten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0014

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine in sich widersprüchliche oder unklare Auskunft entspricht nicht der Vorschrift des § 103 Abs 2 KFG (hier hatte der Lenker einerseits ausgeschlossen, daß er zur angefragten Zeit das Fahrzeug gelenkt habe, anderseits sich - implizit - als Lenker bezeichnet). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0074

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 5 Abs 1 erster Satz VStG reicht für die Verwirklichung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 litb iVm § 5 Abs 2 StVO die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020074.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 91/02/0117

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/04/0226 7 Stammrechtssatz Im Falle eines Ungehorsamsdeliktes tritt insofern eine Umkehrung der Beweislast ein, als die Beh lediglich die Beweislast hins der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes trifft, während es Sache des Täters ist, glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0062

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 97 Abs 5 StVO genügt die objektive Wahrnehmbarkeit des Haltezeichens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020062.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 91/02/0128

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/16 91/03/0178 3 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung des § 103 Abs 2 KFG um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG handelt, bei dem der Täter glaubhaft zu machen hat, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0015

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 1 StvO genannten Personen (Hinweis E 10.4.1981, 3119/80), sind zwar nicht gehalten worden, sich zur nächtstgelegenen Rufsäule auf der Autobahn zu begeben, um den Unfall zu melden, sie müssen aber die nächste Autobahnabfahrt in ihrer Fahrtrichtung benützen und auf diese Weise die nächste Si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0025

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs4;VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 91/03/0035

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/03/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 2 Stammrechtssatz Bei Ungehorsamsdelikten hat der Täter gemäß § 5 Abs 1 VStG glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/28 90/07/0138

Mit Straferkenntnis vom 28. August 1989 erkannte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der HH Betriebs-Ges.m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß - wie anläßlich eines Lokalaugenscheines am 8. März 1989 habe festgestellt werden können - im Standort G betriebliche Abwässer aus der Flaschenwaschanlage ohne wasserrechtliche Bewilligung in den K-Bach eingeleitet worden seien. Diese Einleitung habe zu einer nicht bloß ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.1992

RS Vwgh 1992/1/28 90/07/0138

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0115 E 28. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 1 WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier: im Zusammenhalt mit Abs 2 lit a) WRG handelt es sich um ein Delikt, das wede... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/23 91/06/0186

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch daß er am 13. April 1991 und am 16. April 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1, KG S, Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990, zugestellt am 12. Apri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.1992

RS Vwgh 1992/1/23 91/06/0186

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §40 Abs2;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 litf;BauRallg;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß trotz Vorliegens eines Baueinstellungsbescheides und eines rechtskräftigen Straferkenntnisses weitergebaut wurde, konnte zu Recht au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/20 91/19/0223

Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, welcher dem hg. Erkenntnis vom 25. November 1991, Zl. 91/19/0214, zugrunde lag. Es genügt daher, auf diese Entscheidung zu verweisen (§ 43 Abs. 2 VwGG). Wie dort waren auch die hier angefochtenen Bescheide im Hinblick auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes in wesentlichen Punkten gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 lit. b VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. W i e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/20 91/19/0211

Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, welcher dem hg. Erkenntnis vom 25. November 1991, Zl. 91/19/0214, zugrunde lag. Es genügt daher, auf diese Entscheidung zu verweisen (§ 43 Abs. 2 VwGG). Wie dort waren auch die hier angefochtenen Bescheide im Hinblick auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes in wesentlichen Punkten gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 lit. b VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. W i e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/23 88/17/0010

Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/23 88/17/0010

Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.12.1991

RS Vwgh 1991/12/23 88/17/0010

Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §50 Abs2 idF 1986/292 ;VStG §5 Abs1 idF 1986/516 ;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 50 GSpG idF 1986/292 unterscheidet nicht mehr zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. § 5 Abs 1 VStG idF 1987/516 findet daher Anwendung. Es ist daher Sache des Besch, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Schlagworte Andere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.12.1991

RS Vwgh 1991/12/23 88/17/0010

Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §50 Abs2 idF 1986/292 ;VStG §5 Abs1 idF 1986/516 ;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 50 GSpG idF 1986/292 unterscheidet nicht mehr zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. § 5 Abs 1 VStG idF 1987/516 findet daher Anwendung. Es ist daher Sache des Besch, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Schlagworte Andere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.12.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/12/18 91/01/0181

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, vom 18. April 1991 - im Zusammenhang mit dem Halten einer Tigerpythonschlange in der Zeit vom 9. November bis 5. Dezember 1990 einer Übertretung nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Z. 6 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, LGBl. Nr. 39/1987, schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/18 91/01/0106

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 25. April 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 21 Waffengesetz schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Inhaber eines Waffenpasses vom 9. Februar 1985 bis 4. Jänner 1990 unterlassen habe, die Änderung seines Wohnsitzes (von Wien 19, A-Gasse n1 auf Wien 19, Z-Gasse n2) der Behörde schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid richte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0106

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §45 Abs1;VStG §5 Abs1;WaffG 1986 §20;WaffG 1986 §21;
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung nach § 20 WaffG muß der Behörde, bei der Schriftstücke einlangen, welche jeweils nur eine Anschrift des Inhabers der Waffenbesitzkarte enthalten (ohne daß dadurch zum Ausdruck kommt, daß es sich um eine neue Anschrift handelt), die Änderung des W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

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