Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH (Hinsweis E VS 13. Juni 1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984) muss erstens im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkretisierter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren und gegebenenfalls im außeror... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH (Hinsweis E VS 13. Juni 1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984) muss erstens im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkretisierter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren und gegebenenfalls im außeror... mehr lesen...
Aus der Beschwerde samt Beilagen (angefochtener Bescheid, Berufung und erstinstanzlicher Bescheid) ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Salzburg vom 16. Februar 2000 wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 3c Abs. 1 erster Satz des Salzburger Landespolizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 58/1975 (im Folgenden: LPolG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe vier Tage) verhängt und gemäß § 3c Abs. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde samt Beilagen (angefochtener Bescheid, Berufung und erstinstanzlicher Bescheid) ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Salzburg vom 16. Februar 2000 wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 3c Abs. 1 erster Satz des Salzburger Landespolizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 58/1975 (im Folgenden: LPolG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe vier Tage) verhängt und gemäß § 3c Abs. ... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §17 Abs1;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs. 1 VStG dürfen, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, nur Gegenstände für verfallen er... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Die Aufhebung des Strafausspruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch den angefochtenen Bescheid ist offenbar als ersatzlose ... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §17 Abs1;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs. 1 VStG dürfen, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, nur Gegenstände für verfallen er... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Die Aufhebung des Strafausspruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch den angefochtenen Bescheid ist offenbar als ersatzlose ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde sowie dem Inhalt des der Beschwerde in Fotokopie angeschlossenen angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 15. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 5.10.1999 gegen 14.45 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen des Sattelzugfahrzeuges ..... (D) von Deutschland kommend in Richtung Italien gelenkt, ohne als ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde sowie dem Inhalt des der Beschwerde in Fotokopie angeschlossenen angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 15. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 5.10.1999 gegen 14.45 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen des Sattelzugfahrzeuges ..... (D) von Deutschland kommend in Richtung Italien gelenkt, ohne als ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zutreffend den
Spruch: des Straferkenntnisses erster Insta... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zutreffend den
Spruch: des Straferkenntnisses erster Insta... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. September 1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, da Ihnen weder eine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes noch ein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt worden war." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - Fr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/21/0507 E 23. Juni 1998 RS 1 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betracht, wenn keine der in § 15 Abs 1 (Z 1 bis Z 3) FrG 1993 angeführten Voraussetzungen eines rechtmäßigen Aufent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: GRS wie 89/04/0270 E 19. Juni 1990 RS 1 Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. September 1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, da Ihnen weder eine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes noch ein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt worden war." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - Fr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. September 1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, da Ihnen weder eine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes noch ein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt worden war." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - Fr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/21/0507 E 23. Juni 1998 RS 1 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betracht, wenn keine der in § 15 Abs 1 (Z 1 bis Z 3) FrG 1993 angeführten Voraussetzungen eines rechtmäßigen Aufent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: GRS wie 89/04/0270 E 19. Juni 1990 RS 1 Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Strafamt - Außenstelle, richtete mit Schriftsatz vom 14. Juli 1997 an den Mitbeteiligten eine Lenkererhebung nach § 103 Abs. 2 KFG, in der dieser als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs aufgefordert wurde, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher genannten Ort in Wien abgestellt habe, sodass es dort am 6. Mai 1997 um 23.53 Uhr gestanden... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Strafamt - Außenstelle, richtete mit Schriftsatz vom 14. Juli 1997 an den Mitbeteiligten eine Lenkererhebung nach § 103 Abs. 2 KFG, in der dieser als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs aufgefordert wurde, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher genannten Ort in Wien abgestellt habe, sodass es dort am 6. Mai 1997 um 23.53 Uhr gestanden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0102 E 14. Juni 1995 RS 1 Stammrechtssatz Das Datum der Zustellung der schriftlichen Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG bildet kein wesentliches Sachverhaltselement einer Übertretung dieser Bestimmung. Auch wenn dem Datum der Zustellung der Aufforderung iSd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0102 E 14. Juni 1995 RS 1 Stammrechtssatz Das Datum der Zustellung der schriftlichen Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG bildet kein wesentliches Sachverhaltselement einer Übertretung dieser Bestimmung. Auch wenn dem Datum der Zustellung der Aufforderung iSd... mehr lesen...
Die A-GesmbH ist Bauwerberin in einem Bauverfahren betreffend ein Vorhaben auf der Liegenschaft EZ X der KG A. Nach einer Bauverhandlung am 27. September 1994 wurde die Baubewilligung erteilt; der Bescheid wurde der Bauwerberin am 6. Dezember 1994 zugestellt. Die D-GesmbH ist Bauführerin. Am 22. November 1994 wurde anlässlich einer Erhebung durch ein Organ der Baubehörde festgestellt, dass auf dieser Liegenschaft mit der Herstellung von Fundamenten für die Errichtung von Siloanla... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener der T.-GmbH zu verantworten, dass insgesamt 92 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft in der Woche vom Montag, dem 7. Oktober 1996, bis Sonntag, dem 13. Oktober 1996, keine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen habe (Wochenendruhe), gewährt worden sei. Er habe dadurch insgesamt... mehr lesen...
Die A-GesmbH ist Bauwerberin in einem Bauverfahren betreffend ein Vorhaben auf der Liegenschaft EZ X der KG A. Nach einer Bauverhandlung am 27. September 1994 wurde die Baubewilligung erteilt; der Bescheid wurde der Bauwerberin am 6. Dezember 1994 zugestellt. Die D-GesmbH ist Bauführerin. Am 22. November 1994 wurde anlässlich einer Erhebung durch ein Organ der Baubehörde festgestellt, dass auf dieser Liegenschaft mit der Herstellung von Fundamenten für die Errichtung von Siloanla... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener der T.-GmbH zu verantworten, dass insgesamt 92 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft in der Woche vom Montag, dem 7. Oktober 1996, bis Sonntag, dem 13. Oktober 1996, keine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen habe (Wochenendruhe), gewährt worden sei. Er habe dadurch insgesamt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist im Falle eines Arbeitnehmers als Tatzeit SONNTAG, 13.10.1996, 18.00 UHR BIS 06.00 UHR angegeben worden, ist dieser Angabe entnehmbar, welche Zeit auf den Sonntag gefallen ist. Es liegt keine unzureichende Umschreibung der Tat im Sinne des § 44a Z 1 VStG vor, die zur Aufhebung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...