Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hält den
Spruch: des Straferkenntnisses für unverständlich und widersprüchlich, weil darin nicht nur Arbeitszeiten der Arbeitnehmer am Samstag und Sonntag angegeben worden seien, sondern auch Arbeitzeiten am Freitag. Dem ist zu erwidern, dass die Verwaltungsstrafbehörde zwar bei einigen Ar... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 lita;BauO Wr §60 Abs1 litb;BauRallg;VStG §44a Z2;VStG §7;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte wurde - als nach § 9 Abs 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist im Falle eines Arbeitnehmers als Tatzeit SONNTAG, 13.10.1996, 18.00 UHR BIS 06.00 UHR angegeben worden, ist dieser Angabe entnehmbar, welche Zeit auf den Sonntag gefallen ist. Es liegt keine unzureichende Umschreibung der Tat im Sinne des § 44a Z 1 VStG vor, die zur Aufhebung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hält den
Spruch: des Straferkenntnisses für unverständlich und widersprüchlich, weil darin nicht nur Arbeitszeiten der Arbeitnehmer am Samstag und Sonntag angegeben worden seien, sondern auch Arbeitzeiten am Freitag. Dem ist zu erwidern, dass die Verwaltungsstrafbehörde zwar bei einigen Ar... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 lita;BauO Wr §60 Abs1 litb;BauRallg;VStG §44a Z2;VStG §7;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte wurde - als nach § 9 Abs 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 3. der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. e in Verbindung mit § 26 Abs. 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der C Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass er am 5. Dezember 1996 im Betrieb dieser Ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 3. der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. e in Verbindung mit § 26 Abs. 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der C Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass er am 5. Dezember 1996 im Betrieb dieser Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs1;AuslBG §26 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z2 litd;AuslBG §28 Abs1 Z2 lite;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund, dass die Tatbestände der lit d und lit e des § 28 Abs 1 Z 2 AuslBG einerseits eine gänzliche Verweigerung andererseits auch eine "bloße" Beeinträchtigung des für die Betriebskontrolle notwendigen Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs1;AuslBG §26 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z2 litd;AuslBG §28 Abs1 Z2 lite;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund, dass die Tatbestände der lit d und lit e des § 28 Abs 1 Z 2 AuslBG einerseits eine gänzliche Verweigerung andererseits auch eine "bloße" Beeinträchtigung des für die Betriebskontrolle notwendigen Z... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes am 3. April 2000 zugestelltes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 15. März 2000 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben am 15.10.1999 gegen 08.13 Uhr den LKW-Zug SW-HL 980/SW-HL 245 (D) von Deutschland kommend in Richtung Italien gelenkt, ohne als Fahrer des angeführten Sattelkraftfahrzeuges auf dieser im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführten Transitfahrt im grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Güterb... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 14. Juli 1999 wurde dem Beschwerdeführer eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 zur Last gelegt, da er am 27. Februar 1998 um 20.30 Uhr einen nach dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Gemeindegebiet Gralla, auf der B 73, von Gralla kommend in Richtung Altgralla in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von d... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 11. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Juli 1997 um 15.00 Uhr in Zirl auf der B 177 entlang des Zirler Berges in Richtung Scharnitz ein Sattelkraftfahrzeug mit Auflieger (jeweils nach dem Kennzeichen bestimmt) gelenkt und dadurch das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger" nicht beachtet. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In einem Fall wie dem vorliegenden (Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen) kommt es hinsichtlich der Tatzeit nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E vom 11. Juli 1990, Zl 90/03/0110). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z6d;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn die Behörde den Tatort mit einer Wegstrecke (hier: "entlang des Zirlerberges") umschrieben hat, entspricht dies bei der Übertretung nach § 52 lit a Z 6d StVO (Nichtbeachtung des Verbotszeichens "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger") - welche nur während der Fahrt begangen werden kann, so... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes am 3. April 2000 zugestelltes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 15. März 2000 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben am 15.10.1999 gegen 08.13 Uhr den LKW-Zug SW-HL 980/SW-HL 245 (D) von Deutschland kommend in Richtung Italien gelenkt, ohne als Fahrer des angeführten Sattelkraftfahrzeuges auf dieser im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführten Transitfahrt im grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Güterb... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 14. Juli 1999 wurde dem Beschwerdeführer eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 zur Last gelegt, da er am 27. Februar 1998 um 20.30 Uhr einen nach dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Gemeindegebiet Gralla, auf der B 73, von Gralla kommend in Richtung Altgralla in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von d... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 11. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Juli 1997 um 15.00 Uhr in Zirl auf der B 177 entlang des Zirler Berges in Richtung Scharnitz ein Sattelkraftfahrzeug mit Auflieger (jeweils nach dem Kennzeichen bestimmt) gelenkt und dadurch das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger" nicht beachtet. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nac... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;EURallg;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Ausführungen wonach es im Beschwerdefall tatsächlich genügt hätte, Art 1 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission als durch die Tat verletzte Vorsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist gemäß § 66 Abs 4 AVG (in Verbindung mit § 24 VStG) nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die hinsichtlich der Tatumschreibung dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Mangelhaftigkeit, die auf einen offensichtlichen Irrtum zurückzuführen war, zu beseitigen (Hinweis E 18.9.1996, 96/03/00... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In einem Fall wie dem vorliegenden (Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen) kommt es hinsichtlich der Tatzeit nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E vom 11. Juli 1990, Zl 90/03/0110). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z6d;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn die Behörde den Tatort mit einer Wegstrecke (hier: "entlang des Zirlerberges") umschrieben hat, entspricht dies bei der Übertretung nach § 52 lit a Z 6d StVO (Nichtbeachtung des Verbotszeichens "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger") - welche nur während der Fahrt begangen werden kann, so... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;EURallg;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Ausführungen wonach es im Beschwerdefall tatsächlich genügt hätte, Art 1 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission als durch die Tat verletzte Vorsc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. November 1995 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Ihnen keine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes oder kein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt wurde." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. November 1995 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Ihnen keine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes oder kein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt wurde." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 5. August 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in der Zeit vom 17. Dezember 1995 bis 5. Juli 1996 in L., F-Straße 14, Unterkunft genommen und es unterlassen, sich innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Z 1 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, begangen, weshalb gegen ihn eine Geldst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1;MeldeG 1991 §3 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt, wie es die Unterlassung der gebotenen polizeilichen Meldung darstellt, sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: anzuführen (vgl die bei Walter-Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II2, S 815 zitierte Judikatur). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 5. August 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in der Zeit vom 17. Dezember 1995 bis 5. Juli 1996 in L., F-Straße 14, Unterkunft genommen und es unterlassen, sich innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Z 1 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, begangen, weshalb gegen ihn eine Geldst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1;MeldeG 1991 §3 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt, wie es die Unterlassung der gebotenen polizeilichen Meldung darstellt, sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: anzuführen (vgl die bei Walter-Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II2, S 815 zitierte Judikatur). ... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 10. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft als Betreiberin einer näher bezeichneten Betriebsanlage den gemäß §§ 74 bis 83 GewO 1994 vorgeschriebenen Auflagenpunkt 36 des Bescheides vom 18. November 1981, GZ MBA 20-Ba 14392/4/81, wonach die im Plan mit "FHT" g... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 10. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft als Betreiberin einer näher bezeichneten Betriebsanlage den gemäß §§ 74 bis 83 GewO 1994 vorgeschriebenen Auflagenpunkt 36 des Bescheides vom 18. November 1981, GZ MBA 20-Ba 14392/4/81, wonach die im Plan mit "FHT" g... mehr lesen...