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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Feststellung einer Beschäftigung entgegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 AuslBG zu einem bestimmten Zeitpunkt ist ausreichend, das Tatbild der angeführten Bestimmungen zu erfüllen, die Beschäftigung über einen bestimmten Zeitraum hinweg braucht nicht festgestellt zu werden.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090164.X02Im RIS seit
13.02.2001