RS Vwgh 2000/11/29 98/09/0164

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
AVG §60;
VStG §24;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Feststellung einer Beschäftigung entgegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 AuslBG zu einem bestimmten Zeitpunkt ist ausreichend, das Tatbild der angeführten Bestimmungen zu erfüllen, die Beschäftigung über einen bestimmten Zeitraum hinweg braucht nicht festgestellt zu werden.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090164.X02

Im RIS seit

13.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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