Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Aufnahme der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist nicht notwendiger Spruchinhalt einer Übertretung gemäß § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 (vgl. die in Hauer/Leukauf, Handbuch des Verwaltungsverfahrens 5, Seite 986, E 106, Seite 987, E 109, wiedergegebene hg. Rechtsprechung). ... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 3 erster Satz VStG erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 3 erster Satz VStG erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 15. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. März 1998 um 18.40 Uhr in Wien 5 an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bezeichneten Linienbusses (der Linie 14A) beim Abfahren aus der Haltestelle andere Straßenbenützer gefährdet, indem er einen auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeuglenker zu einem Ausweichmanöver nach links gezwungen und ein in der Gegenrichtung fahrendes Fah... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 22. November 1996 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als vom (namentlich genannten) Zulassungsbesitzer bekannt gegebene Verantwortliche und somit als Vertretung des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 21. Februar 1996, zugestellt am 12. März 1996, innerhalb der Frist von zwei Wochen eine richtige Auskunf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung einer Verfolgungshandlung in Hinsicht auf enthaltene erforderliche wesentliche Tatbestandselemente kann es nicht darauf ankommen, ob sich die Behörde zur Verwaltungsvereinfachung eines Formulars bedient oder nicht. Schlagworte Mängel im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da die besondere Rücksichtslosigkeit ein strafsatzändernder Umstand des § 99 Abs. 2 lit. c StVO ist, muss dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der Umschreibung der Tat iS des § 44a Z. 1 VStG seinen Ausdruck finden (Hinweis: E 11.1.1984, Zl. 82/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 15. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. März 1998 um 18.40 Uhr in Wien 5 an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bezeichneten Linienbusses (der Linie 14A) beim Abfahren aus der Haltestelle andere Straßenbenützer gefährdet, indem er einen auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeuglenker zu einem Ausweichmanöver nach links gezwungen und ein in der Gegenrichtung fahrendes Fah... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 22. November 1996 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als vom (namentlich genannten) Zulassungsbesitzer bekannt gegebene Verantwortliche und somit als Vertretung des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 21. Februar 1996, zugestellt am 12. März 1996, innerhalb der Frist von zwei Wochen eine richtige Auskunf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bezeichnet eine Verfolgungshandlung die zu verfolgende Person als Vertreterin des Zulassungsbesitzers, und nimmt sie nicht auf eine Eigenschaft als eine von diesem benannte, auskunftspflichtige Person Bezug, so kann dies nicht als taugliche Verfolgungshandlung angeseh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung (Hinweis E 19. Juni 1991, 90/03/0164) bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs. 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung einer Verfolgungshandlung in Hinsicht auf enthaltene erforderliche wesentliche Tatbestandselemente kann es nicht darauf ankommen, ob sich die Behörde zur Verwaltungsvereinfachung eines Formulars bedient oder nicht. Schlagworte Mängel im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da die besondere Rücksichtslosigkeit ein strafsatzändernder Umstand des § 99 Abs. 2 lit. c StVO ist, muss dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der Umschreibung der Tat iS des § 44a Z. 1 VStG seinen Ausdruck finden (Hinweis: E 11.1.1984, Zl. 82/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bezeichnet eine Verfolgungshandlung die zu verfolgende Person als Vertreterin des Zulassungsbesitzers, und nimmt sie nicht auf eine Eigenschaft als eine von diesem benannte, auskunftspflichtige Person Bezug, so kann dies nicht als taugliche Verfolgungshandlung angeseh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung (Hinweis E 19. Juni 1991, 90/03/0164) bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs. 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, so... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 16. März 2000 für schuldig erkannt, er habe - wie dies am 16. Oktober 1998 gegen 22.10 Uhr anlässlich einer Zollkontrolle auf der Südautobahn A2, Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Österreich/Italien-Villach auf Höhe des ÖAMTC-Parkplatzes in Thörl-Maglern/Autobahn festgestellt worden sei - ein nach den Kennzeichen bestimmtes Sattelkraftfahrzeug am 16. Oktober 1998 gegen 22.10 Uhr von Italien kommend i... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 15. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 bestraft, weil er am 28. Mai 1999 um 16.28 Uhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen XY "in Gd Pflach, B 314, Strk 42.683 die auf Freilandstraßen gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h (Messtoleranz von 3 km/h bzw. 3 % berücksichtigt)" überschritten habe. Er wurde dafür gemäß § 99 Abs. 3 l... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 16. März 2000 für schuldig erkannt, er habe - wie dies am 16. Oktober 1998 gegen 22.10 Uhr anlässlich einer Zollkontrolle auf der Südautobahn A2, Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Österreich/Italien-Villach auf Höhe des ÖAMTC-Parkplatzes in Thörl-Maglern/Autobahn festgestellt worden sei - ein nach den Kennzeichen bestimmtes Sattelkraftfahrzeug am 16. Oktober 1998 gegen 22.10 Uhr von Italien kommend i... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 15. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 bestraft, weil er am 28. Mai 1999 um 16.28 Uhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen XY "in Gd Pflach, B 314, Strk 42.683 die auf Freilandstraßen gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h (Messtoleranz von 3 km/h bzw. 3 % berücksichtigt)" überschritten habe. Er wurde dafür gemäß § 99 Abs. 3 l... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2;EURallg;GütbefG 1995 §1;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8;GütbefG 1995 §7 Abs1;Gütbef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges bildet für eine Übertretung der StVO 1960 kein Tatbestandselement (vgl. das Erkenntnis vom 20. März 1991, Zl. 90/02/0185, mwH). Dies gilt auch für die Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960, ist doch für diese Bestimmung die Kennzeichennummer des... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2;EURallg;GütbefG 1995 §1;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8;GütbefG 1995 §7 Abs1;Gütbef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges bildet für eine Übertretung der StVO 1960 kein Tatbestandselement (vgl. das Erkenntnis vom 20. März 1991, Zl. 90/02/0185, mwH). Dies gilt auch für die Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960, ist doch für diese Bestimmung die Kennzeichennummer des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 7. August 1999 um 16.22 Uhr auf der B 200 in Au, Richtung Schoppernau, Höhe km 40,429, ein Motorrad mit einem näher angeführten Kennzeichen gelenkt, wobei er die (im Ortsgebiet) zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten habe. Die "gemessene" Geschwindigkeit habe 109 km/h betragen. Vor der Straffestsetzung seien von der Behö... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. März 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Oktober 1998 um 1.38 Uhr in St. V nächst dem Haus W-Straße Nr. 52 als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bezeichneten Kfz die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert. Er habe eine Übertretung gemäß "§ 5 Abs. 2, § 5 Abs. 4, § 5 Abs. 4, § 99 Ab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe - wie anlässlich einer am 23. Oktober 1996 um 15.13 Uhr auf einem näher bezeichneten Bereich der Bundesstraße B 145 durchgeführten Verkehrskontrolle festgestellt worden sei - als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten LKWs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg 1.) am 18. Oktober 1996 nach einer Le... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. September 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der Ä. Ges.m.b.H. zu verantworten, dass - wie anlässlich einer Erhebung eines Organes des Arbeitsinspektorates für den 5. Aufsichtsbezirk am 12. Jänner 1993 festgestellt worden sei - folgende Arbeitnehmersch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0172 E 11. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz In einem Fall wie dem vorliegenden (Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen) kommt es hinsichtlich der Tatzeit nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E vom 11. Juli 1990, Zl 90/03/0110... mehr lesen...