RS Vwgh 2000/11/29 98/09/0164

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die genaue Art der Tätigkeit des beschäftigten Ausländers muss in einer Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs. 2 VStG nicht präzise umschrieben werden, um die Rechtsfolge der Unterbrechung der Verjährungsfrist des § 31 Abs. 1 VStG auszulösen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090164.X01

Im RIS seit

13.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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