Rechtssatz: Der Bw vertritt die Auffassung, daß er für die Nichteinhaltung der Auflagen aus den ihm erteilten Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden durch die Betreiber der einzelnen Geschäfte, die lediglich den Innenbereich der Geschäftslokale gemietet hätten, nicht verantwortlich sei. Aus § 1 Abs.2 des vorgelegten Mustermietvertrages, der nach seinen Angaben im wesentlichen allen abgeschlossenen Verträgen entspreche, gehe hervor, daß die einzelnen Bestandnehmer (nur) den konkret beschrieb... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aus dem zu Zl. ... gleichzeitig mit der Berufung vorgelegten Strafakt ersichtlich, wurden gegen den Berufungswerber als Beschuldigten innerhalb der Frist des § 31 Abs.2 VStG mit der Strafverfügung vom 28.10.1993 und der Aufforderung zur Rechtfertigung vom 25.11.1993 zwei Verfolgungshandlungen - mit identischem Wortlaut in der Tatanlastung - gesetzt. Anders jedoch als der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses enthalten beide Verfolgungshandlungen nicht den ausdrü... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Bw vorgeworfen, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung versucht zu haben, Arbeitskräfte an andere Personen zu vermitteln. Gemäß § 8 Abs.1 VStG unterliegt der Strafe, wer vorsätzlich eine zur wirklichen Ausübung führende Handlung unternimmt, sofern eine Verwaltungsvorschrift den Versuch einer Verwaltungsübertretung ausdrücklich für strafbar erklärt. Den vorzitierten Strafbestimmungen der GewO 1994 ist eine ausdrückliche Strafba... mehr lesen...
Rechtssatz: § 11 Abs 2 StVO legt dem Fahrzeuglenker die Pflicht auf, die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere (betroffene) Straßenbenützer darauf einstellen können und nachkommende Fahrzeuglenker die Möglichkeit haben, sich auf das Verhalten des vor ihnen fahrenden Verkehrsteilnehmers einzurichten. Zweck dieser Regelung liegt in der rechtzeitigen Information anderer Straßenbenützer über ein be... mehr lesen...
Beachte S.a. VwSen-270009/2/Kl/Rd v. 12.10.1994 Rechtssatz: Dem Bw wird im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses das fahrlässige Bewirken einer Getränkesteuerverkürzung in bestimmter Höhe in einem bestimmten Zeitraum vorgeworfen. Weder aus dem
Spruch: noch aus der
Begründung: noch aus dem Verfahrensakt (einschließlich der die Verfolgungsverjährung hemmenden Aufforderung zur Rechtfertigung als erster Verfolgungshandlung) ist ersichtlich, worin die Verkürzung gelegen ist, insbesond... mehr lesen...
Rechtssatz: Seit der Neufassung des Abs 3 in § 31 VStG durch die Novelle 1987 besteht eine dreifache Verjährung: Die Verfolgungsverjährung - auch "relative Verjährung innerhalb kurzer Frist mangels Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG, Strafbarkeitsverjährung, - nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem im § 31 Abs 2 genannten Zeitpunkt (Tatzeit), darf kein Straferkenntnis bzw Berufungsbescheid mehr gefällt werden - und Vollstreckungsverjährung - nach Ablauf von drei Jahren, gerec... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer der P GesmbH bis zum 14. November 1994 unterlassen, die Vergnügungssteuer von den im Monat Juni 1993, bei den Publikumstanzveranstaltungen in den Betrieben Wien, L-Straße erzielten steuerpflichtigen Losungen (Konsumationen) und die Raumpauschalsteuer in der Höhe von S 5.657,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer in Wien in der Zeit vom 11. Oktober 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bwin wurde im angefochtenen Straferkenntnis die fahrlässige Verkürzung der Lustbarkeitsabgabe und Landesabgabe für Lustbarkeiten in bestimmter Höhe in einem bestimmten Zeitraum vorgeworfen. Weder aus dem
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses noch aus der
Begründung: noch aus der Strafverfügung bzw. der Aufforderung zur Rechtfertigung, also dem übrigen Verfahrensakt, ist ersichtlich, worin die Verkürzung gelegen ist, insbesondere ob die Verkürzung unter Verletzung einer... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Bw wurde das Bewirken einer Getränkesteuerverkürzung in bestimmter Höhe in einem bestimmten Zeitraum vorgeworfen. Die Verkürzung der Abgabe (Getränkesteuer) - es handelt sich nach dem Tatbild um ein Erfolgsdelikt - ist dann bewirkt, wenn bei Selbstberechnungsabgaben (wie die Gemeinde-Getränkesteuer) die Abgabe bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht in der zutreffenden Höhe entrichtet wurde (vgl § 33 Finanzstrafgesetz sowie Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrecht... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (§ 9 Abs.1 VStG). Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.1 Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 1982 - O.ö. NSchG 1982, LGBl. Nr. 80 idF LGBl. Nr. 72/1988 bedürfen ua folgende Vorhaben unbeschadet nach anderen Gesetzen erforderlicher behördlicher Genehmigungen - soferne nicht die §§ 5, 6 oder 9 anzuwenden sind - zu ihrer Ausführung einer Bewilligung der Behörde: 1. Bauvorhaben im Sinne des § 41 Abs.1 lit.a bis d der O.ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976, es sei denn, daß sie in einer geschlossenen Ortsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.1 Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 1982 - O.ö. NSchG 1982, LGBl. Nr. 80 idF LGBl. Nr. 72/1988 bedürfen ua folgende Vorhaben unbeschadet nach anderen Gesetzen erforderlicher behördlicher Genehmigungen - soferne nicht die §§ 5, 6 oder 9 anzuwenden sind - zu ihrer Ausführung einer Bewilligung der Behörde: 1. Bauvorhaben im Sinne des § 41 Abs.1 lit.a bis d der O.ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976, es sei denn, daß sie in einer geschlossenen Ortsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.1 Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 1982 - O.ö. NSchG 1982, LGBl. Nr. 80 idF LGBl. Nr. 72/1988 bedürfen ua folgende Vorhaben unbeschadet nach anderen Gesetzen erforderlicher behördlicher Genehmigungen - soferne nicht die §§ 5, 6 oder 9 anzuwenden sind - zu ihrer Ausführung einer Bewilligung der Behörde: 1. Bauvorhaben im Sinne des § 41 Abs.1 lit.a bis d der O.ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976, es sei denn, daß sie in einer geschlossenen Ortsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat hat Beweis erhoben durch Einsichtnahme in den Verfahrensakt der Erstinstanz. Außerdem wurde Einblick in das Firmenbuch des Handelsgerichtes W genommen, aus dem hervorgeht, daß der Rechtsmittelwerber persönlich haftender Gesellschafter der Dr. H S KG mit dem Sitz M, W, und seit 2. September 1982 selbständig vertretungsbefugt ist. Aus dem Verfahrensakt geht hervor, daß eine Firma A, Dr. H S, W, M, zur Anzeige gebracht wurde, weil am im
Spruch: beze... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer der Hans W GesmbH. bis zum 24. Juni 1994 unterlassen, die Getränkesteuer für den Betrieb in Wien, R-straße, für die Zeit von 1) Jänner 1992 bis Dezember 1992 im Betrag von S 61.655,-- und 2) Jänner 1993 bis Dezember 1993 im Betrag von S 126.962,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch die Getränkesteuer in Wien in der Zeit vom 1) 11. Februar 1993 bis 24. Juni 1994 mit dem... mehr lesen...
Begründung: ad I.) Unter diesem Spruchpunkt des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er hätte als Medieninhaber (Verleger) die Abrechnung über die von ihm im Monat Juni 1991 für die Vornahme oder Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte von S 141.980,-- dem Magistrat bis 25. Oktober 1994 nicht vorgelegt und den sich danach ergebenden Abgabenbetrag bis 25. Oktober 1994 nicht gezahlt und hiedurch die Anzeigenabgabe um den Betrag von S 1... mehr lesen...
Beachte VwSen-230225/2/Wei/Shn v. 28.07.1993 Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs.1 Z4 O.ö. Spielapparategesetz begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, nach § 13 Abs.2 leg.cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- bis S 100.000,-- zu bestrafen, wer bewilligungspflichtige Spielapparate ohne Spielapparatebewilligung aufstellt und betreibt (§ 5 Abs.1). Nach § 5 Abs.1 O.ö. Spielapparategesetz ist das Aufstellen und der Betrieb von Spielappa... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die einjährige Verfolgungsverjährungsfrist nach § 31 Abs 2 VStG (nur) auf die Verwaltungsübertretungen der Gefährdung, Verkürzung und Hinterziehung von Landes- und Gemeindeabgaben, wie die Abgabenverkürzung nach § 2 Stmk ParkgebG, zutrifft, gilt sie nicht für die Nichterteilung der (bezugnehmenden) Lenkerauskunft. Somit beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für die letztgenannte Übertretung nach § 6 Abs 5 Stmk ParkgebG im Sinne des § 31 Abs 2 VStG 6 Monate, gerechnet ab de... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 O.ö. PolStG begeht eine Verwaltungsübertretung, außer in den Fällen einer sonst mit Verwaltungsstrafe oder einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten strafbaren Handlung, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Nach § 3 Abs.2 O.ö. PolStG sind unter störendem Lärm alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen. Nach § 3 Abs.3 O.ö. PolStG ist störender Lärm dann al... mehr lesen...
Beachte VwSen-221228 v. 23.5.1995 Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs.3 lit.c O.ö. PolStG begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach § 10 Abs.1 lit.b O.ö. PolStG mit Geldstrafe bis S 200.000,-- und im Fall der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung oder in Gebäuden, in denen ein Gastgewerbe oder die Privatzimmervermietung ausgeübt wird, eine Wohnung, Teile einer Wohnung oder sonstige Räumlichkeiten oder wer einen Wohnwage... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem unabhängigen Verwaltungssenat ist aus den h. Berufungsverfahren VwSen-230249/1993 und VwSen-230250/1993 bekannt, daß die belangte Behörde im Jahr 1991 die Durchführung des Strafverfahrens an die Bezirkshauptmannschaft W-L gemäß § 29a VStG übertragen hatte. Damals waren die Anzeigeschreiben der Gemeinde H vom 17. und 26. Juni 1991 sowie Lustbarkeitsabgabe-Abrechnungen für die Monate März 1991 bis Juli 1991 aktenkundig. Mit der Übertragung des Strafverfahrens an die sachlich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem durchgeführten Ermittlungsverfahren steht fest, daß es sich bei den gesammelten Abfällen um gefährliche Abfälle iSd § 2 Z23 der Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle, BGBl. Nr. 49/1991, handelt. Herr N. hat keine Erlaubnis des Landeshauptmanns, die ihn zum Sammeln derartiger gefährlicher Abfälle berechtigen würde, sodaß er den objektiven Tatbestand der angelasteten Verwaltungsübertretung erfüllt hat. Hinsichtlich der im Mai und im November 1992 durchgefüh... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes hat der Berufungswerber die Inbetriebnahme der vier Geldspielautomaten im Gastlokal "T" in B I, K-F-J-Straße, nicht binnen einer Woche beim Stadtamt B I gemeldet und ist daher seiner Meldepflicht nicht nachgekommen. Es konnte daher auch vom Stadtamt kein Abgabenbescheid zur Festsetzung der Pauschalabgabe gemäß § 17 des O.ö. Lustbarkeitsabgabegesetzes 1979 erlassen werden. Damit wurde aber eine Abgabenkürzung bewirkt. Vom Gem... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ASchG Geldstrafe bis 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) zu bewerten und entsprechend dieser Bewertung die Strafe festzusetzen. Übe... mehr lesen...
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: einer erlassenen Strafverfügung nicht sämtliche tatbestandsbegründenden Sachverhaltselemente (vorliegend Übertretung nach § 16 Abs 2 lit a StVO), so ist dies keine die Verfolgungsverjährung hemmende Verfolgungshandlung (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis vom 22.06.1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft xx den Beschuldigten für schuldig als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma R***** H***** GesmbH, Glasbau, im Standort Hauptstraße 22, **** G********, und somit als Arbeitgeber dafür verantwortlich zu sein, daß am 16.02.1994 in der Betriebsstätte im Standort Hauptstraße 22, **** G********, 1. der Feuerlöscher, Fabrikat PYROMAX Trocken G 6 (beim Stiegen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zeit von der Erstattung der Strafanzeige wegen eines Verkehrsunfalles bis zum Einlagen der Mitteilung nach Abs 1 dieser Gesetzesstelle (Art IV Abs 2 Verkehrsrechtsanpassungsgesetz 1971, BGBl 274, daß die Anzeige vom öffentlichen Ankläger zurückgelegt oder das gerichtliche Verfahren rechtskräftig ohne Schuldspruch des Angezeigten beendet wurde) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ist in die Verjährungsfrist (§ 31 Abs 2 VStG) nicht einzurechnen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Abgabenverkürzung für den Zeitraum von Jänner 1990 bis Oktober 1990 erst aufgrund einer am 18.5.1994 abgeschlossenen Revision festgestellt und hat die Behörde seither keine - erst recht nicht eine den Kriterien des § 32 Abs. 2 VStG entsprechende - Verfolgungshandlung gesetzt, so kann diese Tat dem Berufungswerber wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung (und absoluter Verjährung) nicht mehr vorgeworfen werden. Dem Umstand, daß die Ermittlung abgabenv... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestand des Nichterteilens der geforderten Auskunft gemäß § 134 Abs. 1 i.V.m. § 103 Abs. 2 KFG nicht erfüllt, wenn dem Beschuldigten das behördliche Aufforderungsschreiben nicht rechtswirksam zugestellt wurde. Aufhebung des Straferkenntnisses, aber keine Einstellung des Strafverfahrens, wenn im Hinblick auf die Sechsmonatsfrist des § 31 Abs. 2 VStG für die Behörde weiterhin die Möglichkeit besteht, dem Beschuldigten jenes die Tat gemäß § 44a Z. 1 VStG individualisierende Auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Berufungswerber lediglich zur Last gelegt, eine Anlage ohne die gemäß § 29 Abs. 1 AWG erforderliche Genehmigung in Betrieb genommen zu haben, so handelt es sich hiebei um ein Herbeiführungsdelikt, das sich in der Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes erschöpft. Demnach bestimmte (bereits und ausschließlich) der Tag der Inbetriebnahme den Beginn der Verfolgungsverjährungsfrist. Nicht pönalisiert ist hingegen der laufende Betrieb der Anlage ohne Genehmigung, weil ei... mehr lesen...