RS UVS Kärnten 1995/02/13 KUVS-1652/3/94

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Veröffentlicht am 13.02.1995
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Rechtssatz

Enthält der Spruch einer erlassenen Strafverfügung nicht sämtliche tatbestandsbegründenden Sachverhaltselemente (vorliegend Übertretung nach § 16 Abs 2 lit a StVO), so ist dies keine die Verfolgungsverjährung hemmende Verfolgungshandlung (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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