Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Diestpflichtverletzung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Verwaltung zerstört wurde, erweist es sich als durchaus bedeutsam, dass die dem Beamten vorgeworfene Unterlassu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 22. Mai 2001 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen jene Teile des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses, in welchen er schuldig gesprochen wurde, keine Folge gegeben und der bekämpfte Teil dieses Disziplinarerkenntnisses m... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;BDG 1979 §106;BDG 1979 §109;BDG 1979 §123;BDG 1979 §124;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92;BDG 1979 §93;
Rechtssatz: Anträge von Parteien im Disziplinarverfahren bewirken, dass die Disziplinarbehörde darüber zu entscheiden hat, sie bewirken aber keine inhaltliche Bindung an einen Antrag. Der Prozessgegenstand eines Disziplinarverfahrens is... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;MRK Art6;
Rechtssatz: Art. 6 MRK ist in einem Disziplinarverfahren gegen einen Exekutivbeamten jedenfalls aus den im Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8. Dezember 1999, Pellegrin gegen Frankreich, Zl. 28541/95, enthaltenen Gründen nicht anzuwenden. Die Stelle eines im öffentlichen Dienst stehenden Exekutivbeam... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Entlassung eines Sicherheitswachebeamten deswegen rechtmäßig war, weil er unzulässige EKIS-Abfragen vorgenommen und deren Ergebnisse ohne Berechtigung weitergegeben sowie in Form einer Neb... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4;
Rechtssatz: Es kann dem Gesetz nicht entnommen werden, dass das Vorliegen eines "disziplinären Überhangs" im Sinne des § 95 Abs. 1 BDG 1979 im Falle einer Verurteilung wegen eines "echten Beamtendelikts" stets zu verneinen wäre. Denn auch die Berücksichtigung ... mehr lesen...
Der im Jahr 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner in dem gegenständlichen Disziplinarverfahren erfolgten Suspendierung als Revierinspektor im Bereich der Bundespolizeidirektion E in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 24. Juli 1997, 7 E Vr 773/97, Hv x, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in der Zeit von März 1997 bis 19. April 1997 in Eisenstadt in der Absicht, sich durch die wie... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs2;StGB §127;StGB §130;
Rechtssatz: Wurde ein Beamter wegen einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt, sind die Disziplinarbehörden gemäß § 95 Abs. 2 BDG 1979 an das in Rechtskraft erwachsene Strafurteil gebunden, wobei die Bindung auc... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §127;StGB §130;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat das Verbrechen des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 erster Fall StGB begangen und wurde hiefür rechtskräftig bestraft. Berücksichtigt man, dass die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Taten gerade jene Werte gravierend verletzt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Handlungen als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war von 1964 bis 1977 das Bundessozialamt Klagenfurt. Auf Grund einer ressortinternen Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde er unter gleichzeitiger Karenzierung von seinen öffentlichrechtlichen Aufgaben mit (privatrechtlichem) Dienstvertrag vom 1. August 1977 zum Verwalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Auf Grund einer am 11. März 1999 bei der Disziplinarkommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingelangten Anzeige wurde dem Beschwerdeführer mit Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss der Disziplinarkommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 1999 zur Last gelegt, er habe entgegen der im Richt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24. Oktober 2000 erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer für schuldig, "seine allgemeinen Dienstpflichten gem. § 29 Abs. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, BGBl. Nr. 302/1984 i.d.g.F. (in der Folge: LDG 1984), dadurch schuldhaft verletzt zu haben, dass er in Zusammenwirken mit Frau VSL D in den... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §69 Abs1 Z2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §91;DP/Stmk 1974 §87 idF 1984/033;DP/Stmk 1974 §99 idF 1984/033;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es liegt nur insoweit eine unanfechtbare und schlüssige Beweiswürdigung der Behörde im Sinne des § 45 Abs. 2 AVG vor, al... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §75;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Befindet sich ein Beamter im Zeitraum seiner Verfehlungen bzw. deren Aufdeckung zwar in einem aufrechten, aber karenzierten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so ist eine Suspendierung schon mangels eines von ihm ausgeübten öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsbereiches ("imperiums") nicht erforderlich. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Für die gute Zusammenarbeit in einer Behörde ist es wünschenswert, dass jeder Beamte seinen Kollegen und Vorgesetzten mit der Achtung und Hilfsbereitschaft begegnet, die er selbst von ihm erwartet. Nicht jede unpassende Äußerung und nicht jedes Vergreifen im Ausdruck ... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;DP/Stmk 1974 §87 idF 1984/033;DP/Stmk 1974 §89 Abs1 idF 1984/033;
Rechtssatz: Welche Schuldform für die Begehung einer Dienstpflichtverletzung erforderlich ist, benennt das Gesetz nicht. Da aber beide Schuldformen, nämlich sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit, unter den von Lehre und Judikatu... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;DP/Stmk 1974 §87 idF 1984/033;DP/Stmk 1974 §89 Abs1 idF 1984/033;
Rechtssatz: § 87 DP/Stmk normiert als Voraussetzung für die disziplinäre Verantwortlichkeit des Beamten die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten. Unter Schuld ist dabei die "Vorwerfbarkeit der Tat mit Rücksicht auf die dari... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §91 impl;DP/Stmk 1974 §87 idF 1984/033;
Rechtssatz: Es ist von amtswegen zu prüfen, ob und inwieweit dem Beschuldigten in einem Disziplinarverfahren sein Verhalten zum Vorwurf gemacht werden kann, ihn also an den ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung ein Verschulden triff... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;MRK Art10;StGG Art13; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0024 E 19. Oktober 1995 RS 1hier: § 29 Abs. 2 LDG 1984 ist § 43 Abs. 2 BDG 1979 inhaltlich entsprechend nachgebildet, weshalb die zu § 43 Abs. 2 BDG 1979 getroffenen Aussagen auch für § 29 Abs. 2 LDG 1984 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Wurde die Verletzung der Pflichten gemäß § 29 Abs. 2 LDG 1984 nicht dadurch begangen, dass der beschuldigte Landeslehrer Zeichnungen zu einem bestehenden gebilligten Text anfertigte, sondern dadurch, dass dieser Text samt den dazu angefertigten Zeichnungen über die Pe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Mit in schriftlicher und zeichnerischer Form u.a. Kollegen und Vorgesetzten übersandten - persönlich abwertenden - Vorwürfen einer unehrenhaften persönlichen Einstellung von eben diesen Kollegen und Vorgesetzten, die dem Inhalt der Broschüre nach für Personen, denen d... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten als stellvertretender Postenkommandant des Gendarmeriepostens V tätig. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er... mehr lesen...
Der im Jahr 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz, er ist der Magistratsabteilung 5, Geriatrisches Krankenhaus, als Chefarzt zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. Januar 1999 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Beamte der Landeshauptstadt Graz (Senat A) für schuldig befunden, "1. gegen die Bestimmung des § 19 Abs. 1 der Dienst- und Geh... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 impl;BDG 1979 §91 impl;DGO Graz 1957 §111;DGO Graz 1957 §78;
Rechtssatz: Nicht jede Verletzung einer Dienstvorschrift stellt bereits eine Dienstpflichtverletzung dar, ist doch im Sinne des § 78 DGO Graz 1957 lediglich die schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten disziplinarrechtlich strafbar. Die rechtliche Folg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Auch im öffentlichen Dienst stehen wie in anderen Arbeitsbereichen keineswegs nur perfekt und fehlerfrei arbeitende "Mustermenschen" zur Verfügung. Mit einzelnen "schwachen Leistungen", einer gelegentlichen "Flüchtigkeit" oder Ähnlichem können normalerweise die Pflicht zur treuen, gewissenhaften und unparteiischen Besorgung d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Nach § 43 Abs 1 BDG 1979 trifft den Beamten die Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Ob er dies getan hat, kann immer nur im Einzelfall unter verständiger Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände beurteilt werden (Hinweis E 01. 07. 1998, 96/09/0373). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Verschuldens im Falle des Zuwiderhandelns gegen eine Dienstpflicht kann grundsätzlich dann verneint werden, wenn ein rechtmäßiges Verhalten nicht zumutbar ist. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens ist z.B. auf Übermüdung oder auch Überforderung infolge langandauern... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer stand als Amtsrat in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Seine Dienststelle war die Bezirkshauptmannschaft D, wo er als Gemeindeprüfer tätig war. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 6. August 1998, 9Evr x-Hv y, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 311 iVm § 12 zweiter Fall StGB wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen ve... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91 impl;DP/Stmk 1974 §87;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass durch das dem Beamten zum Vorwurf gemachte Verhalten dienstliche Interessen seines Dienstgebers massiv verletzt wurden; ob dem Dienstgeber hiedurch ein Schaden entstanden ist, ist demnach nicht wesentlich. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...