Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten A. Im April 2000 war der Beschwerdeführer der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (Außenstelle Z) zugeteilt und dort als Gendarmerielehrer und Kurskommandant tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 9. November 2000 hat die Disziplinar... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdefalls wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Juni 2000, Zl. 97/09/0143, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1997, mit dem der Beschwerdeführer wegen Nichtbefolgung der Weisung seines Vorgesetzten, in den von BezInsp L. gelenkten Patrouillenwagen einzusteigen, für schuldig erkannt worden war, wegen Rechtswid... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das Bezirksgendarmeriekommando M. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 45a, vom 13. Juni 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Dezember 2000 nach 19.00 Uhr, außer Dienst und in Zivil, im Zuge einer Jägerversammlung im Jägerkeller der Jagdgesellschaft W, seine ihm als Gendar... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §95 Abs1 impl;DGO Graz 1957 §19 Abs2;DGO Graz 1957 §78;DGO Graz 1957 §82 Abs1;StGB §202 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0176 E 18. April 2002 RS 1
Hier zum mit § 82 Abs. 1 DGO Graz 1957 inhaltsgleichen § 95 Abs. 1
BDG 1979; hier: Bezugnahme auf § 19 Abs. 2 DGO Graz 1957... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Dass der Beamte die Weisung "kennen musste" bzw. einen Weisungsverstoß "für möglich halten musste", geht über bewusste Fahrlässigkeit nicht hinaus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X03 Im RIS seit 12.10.2004 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was nicht für die Verhängung der geringsten Disziplinarstrafe spricht (Hinweis E 21.2.199... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich des geltend gemachten Entschuldigungsgrundes (aus Gründen der "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" erfolgte Ablehnung der Befolgung der Weisung, in den Patrouillenwagen einzusteigen, um einen Einsatz zu fahren) ist dem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die belangte Behörde (Disziplinaroberkommission) hat keine mündliche Verhandlung durchgeführt und auch keine Beweise im Berufungsverfahren aufgenommen, sie hat vielmehr die für den Ausgang des Verfahrens wes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass an der grundsätzlichen Pflicht zur Geheimhaltung polizeilicher Niederschriften ein öffentliches Interesse besteht. Eine andere rechtliche Beurteilung könnte aber geboten sein, wenn der durch ein Vernehmungsergebnis Belastete selbst mit diesem gegen ihn erhobenen V... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Sicherheitswachebeamter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung im Oktober 1995) in einem Polizeigefangenenhaus tätig. Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Berufungsgericht vom 19. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens des unbefugten Besitzes von verbotenen Waffen nach § 36 Abs. 2 Z 2 Waffengesetz 19... mehr lesen...
Der im Jahr 1946 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor (Kriminalbeamter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Kriminaldienst im Bereich der Bundespolizeidirektion Innsbruck tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 24. März 2000 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und disziplinär bestraft: "AI d. KrD A ist schuldig, am 1.2.1999 vormittags als Angehöriger d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung - mit Rücksicht auf die durch die Handlungsweise des Beschwerdeführers, eines Sicherheitswachebeamten, eingetretene Zerstörung des Vertrauensverhältnisses und seinen schweren A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Verteidigung, die allein die Entlastung vom Tatbestand einer strafgerichtlich zu verfolgenden Handlung anstrebt, lässt den gegen den Beschwerdeführer (Sicherheitswachebeamten) im Disziplinarverfahren erhobenen Vorwurf, er habe Dienstpflichten nach § 43 Abs. 2 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Bf (Kriminalbeamter) erfüllte seine Dienstpflichten im Journaldienst als für die Aufnahme von Anzeigen zuständiger Sachbearbeiter der (Kriminalpolizeilichen Abteilung der) zuständigen Sicherheitsbehörde nicht. Die Amtsführung des Bf hätte es im Rahmen seiner Zuständigkeit erfordert, entsprechend der aus § 43 Abs. 3 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die im § 43 BDG 1979 normierten Dienstpflichten des Beamten umfassen in den Absätzen 1 und 2 allgemeine Tatbestände (Pflichten), die - soweit nicht besondere Tatbestände (Dienstpflichten) in Betracht zu ziehen sind - nur subsidiär heranzuziehen sind. Der im Abs. 3 leg. cit. geregelte Tatbes... mehr lesen...
Mit Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 28. August 1996 wurde gegen den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 i.V.m. § 132 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und zugleich gemäß § 124 Abs. 1 BDG 1979 beschlossen, in der Sache eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Es bestehe der Verdacht, da... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1972 im Postdienst. Er stand als Fachoberinspektor (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt bis zu seiner Suspendierung (im Oktober 2000) war er als Leiter des Postamtes P tätig. Mit dem (seit 1. Februar 2001) rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Linz vom 1. Februar 2001, GZ 21 EVr 2232/00, wurde der Beschwerdeführer 1. des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und 2.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92;BDG 1979 §97;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Leiter eines Postamtes) wurde wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 (... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Beamte hat seinen Dienst nach dem Dienstplan grundsätzlich auf dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz während der Dienstzeit zu leisten (vgl. § 48 Abs. 1 BDG 1979). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000090051.X01 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Leiter eines Postamtes) wurde wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 (erster Deliktsfall) StGB verurteilt. Insoweit d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Welche konkreten Folgen die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung für den Beamten nach sich zieht, war nicht zu berücksichtigen. Sie hinderten auch nicht die rechtmäßige Verhängung dieser Disziplinarstrafe. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Leiter eines Postamtes) wurde wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 (erster Deliktsfall) StGB verurteilt. Mit seinem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landsregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt, weil er 1. am 28. November 2000 im Konferenzzimmer der Hauptschule Z, um ca. 11.00 Uhr, zu Herrn Hauptschul... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0096 E 16. Oktober 2001 RS 2 Stammrechtssatz Für die gute Zusammenarbeit in einer Behörde ist es wünschenswert, dass jeder Beamte seinen Kollegen und Vorgesetzten mit der Achtung und Hilfsbereitschaft begegnet, die er selbst von ihm erwart... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0056 E 13. Oktober 1994 RS 2Hier nur zweiter Satz; hier betreffend § 29 Abs. 2 LDG 1984. Stammrechtssatz Für den Tatbestand des § 43 Abs 2 iVm § 91 BDG 1979 kommt es nur darauf an, ob das vorgeworfene Verhalten SEINEM OBJEKTIVEN INHALT nach ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (ein Landeslehrer) wurde zu einer Geldstrafe u. a. deshalb verurteilt, weil er im Konferenzzimmer einer bestimmten Hauptschule zum Hauptschuldirektor in einem drohenden, lauten und aggressiven Ton u.a. gesagt habe, er (der Hauptschuldirektor) soll... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;MRK Art10;StGG Art13; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0024 E 19. Oktober 1995 RS 1Hier mit dem Hinweis, dass § 29 Abs. 2 LDG 1984 § 43 Abs. 2 BDG 1979 inhaltlich entsprechend nachgebildet ist, weshalb die zu § 43 Abs. 2 BDG 1979 ergangene Rechtsprechung auch ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer steht als Bezirksinspektor, der Zweitbeschwerdeführer als Gruppeninspektor im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Beide Beschwerdeführer waren im maßgeblichen Tatzeitraum bei der Grenzkontrollstelle N zur Dienstleistung eingeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 6. April 2000 wurden die beiden Beschwerdef... mehr lesen...
Der im Jahr 1966 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (Sicherheitswachebeamter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im maßgebenden Tatzeitraum bei der Sicherheitswacheabteilung 13 (Hietzing), Wachzimmer S zur Dienstleistung (Rayons- und Streifendienst) eingeteilt. Mit Wirkung vom 20. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer (im Hinblick auf den Gegenstand des vorliegenden Disziplinarverfahrens) der Sicherheitswacheabteilung Liesing zur Dienst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...