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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2 impl;Rechtssatz
Mit in schriftlicher und zeichnerischer Form u.a. Kollegen und Vorgesetzten übersandten - persönlich abwertenden - Vorwürfen einer unehrenhaften persönlichen Einstellung von eben diesen Kollegen und Vorgesetzten, die dem Inhalt der Broschüre nach für Personen, denen die Dienststelle des Beschuldigten und die darin agierenden bzw. vorgesetzten Personen bekannt waren, zu erkennen waren, hat der Beschuldigte gegen § 29 Abs. 2 LDG 1984 verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001090096.X04Im RIS seit
24.01.2002Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010