RS Vwgh 2001/9/19 99/09/0202

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Nach § 43 Abs 1 BDG 1979 trifft den Beamten die Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Ob er dies getan hat, kann immer nur im Einzelfall unter verständiger Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände beurteilt werden (Hinweis E 01. 07. 1998, 96/09/0373).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090202.X05

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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