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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112;Rechtssatz
Befindet sich ein Beamter im Zeitraum seiner Verfehlungen bzw. deren Aufdeckung zwar in einem aufrechten, aber karenzierten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so ist eine Suspendierung schon mangels eines von ihm ausgeübten öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsbereiches ("imperiums") nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000090012.X05Im RIS seit
24.01.2002