Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist von amtswegen zu prüfen, ob und inwieweit dem Beschuldigten in einem Disziplinarverfahren sein Verhalten zum Vorwurf gemacht werden kann, ihn also an den ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung ein Verschulden trifft.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090253.X03Im RIS seit
06.02.2002