RS Vwgh 2001/10/16 99/09/0253

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
BDG 1979 §91 impl;
DP/Stmk 1974 §87 idF 1984/033;

Rechtssatz

Es ist von amtswegen zu prüfen, ob und inwieweit dem Beschuldigten in einem Disziplinarverfahren sein Verhalten zum Vorwurf gemacht werden kann, ihn also an den ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung ein Verschulden trifft.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090253.X03

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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