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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §115;Rechtssatz
Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was nicht für die Verhängung der geringsten Disziplinarstrafe spricht (Hinweis E 21.2.1991, Zl. 90/09/0180). (Hier: Zur Strafbemessung macht der Beschwerdeführer geltend, dass im Sinne des § 115 BDG 1979 alleine der Schuldspruch genügt hätte, ihn von weiteren Verfehlungen abzuhalten.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090023.X05Im RIS seit
22.10.2004Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011