Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung - mit Rücksicht auf die durch die Handlungsweise des Beschwerdeführers, eines Sicherheitswachebeamten, eingetretene Zerstörung des Vertrauensverhältnisses und seinen schweren Ansehensverlust - als gesetzmäßig erweist (der Beschwerdeführer hat versucht, einen Amtssachverständigen zu "bestechen", und unbefugt verbotene Waffen besessen) .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090171.X02Im RIS seit
23.07.2004