RS Vwgh 2004/9/15 2001/09/0137

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Veröffentlicht am 15.09.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §91;
BDG 1979 §93 Abs1;

Rechtssatz

Dass der Beamte die Weisung "kennen musste" bzw. einen Weisungsverstoß "für möglich halten musste", geht über bewusste Fahrlässigkeit nicht hinaus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X03

Im RIS seit

12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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