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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Welche konkreten Folgen die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung für den Beamten nach sich zieht, war nicht zu berücksichtigen. Sie hinderten auch nicht die rechtmäßige Verhängung dieser Disziplinarstrafe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090208.X06Im RIS seit
30.06.2004